Frage an Karin Evers-Meyer von Werner S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Evers-Meyers
die Antwort hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Ihre Sorge um die Bürgerrechte kann ich nicht als glaubwürdig akzeptieren. Seit Jahren werden Bürgerrechte unter fadenscheinigsten Vorwänden eingeschränkt, und regelmäßig holt sich die Regierung eine Abfuhr beim Bundesverfassungsgericht. Ich verweise hier auf den Artikel von Frau Leutheusser-Schnarrenberger in der FR ( http://www.fr-online.de/in_und_ausland/dokumentation/?em_cnt=1092407 )in in dem eine sehr lange Liste dieser Urteile festgehalten wird.
Obwohl mir alle drei Punkte meines Vorposters wichtig sind, möchte mich hier nur zur Online-Durchsuchung äußern.
1) Alles was die Polizei einem Bürger vorwirft muss öffentlich geschehen, z.B. müssen bei einer Hausdurchsuchung vom Bürger bestellte Zeugen anwesend sein, Gerichtsverhandlungen müssen öffentlich sein. Eine Polizei die im Geheimen arbeitet widerspricht jedem rechtsstaatlichen Grundsatz.
2) Wenn ein PC heimlich online durchsucht wird, wer garantiert mir, dass die Fundstücke nicht von außen auf meinem Rechner platziert wurden? Schließlich wurde das Spionageprogramm auch ohne mein Wissen installiert. So weit ist das nicht hergeholt, wenn Sie den Telepolis-Artikel (Link meines Vorposters) durchlesen. Verbrecher werden sich freuen, so einfach kann man Beweise wertlos machen.
3) Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger ist enorm. Ein Computer ist heutzutage Tagebuch, Terminkalender, Adressliste, Fotoalbum und Aktenschrank zugleich. Viele Menschen haben es nicht gern, wenn ein anderer ihren Rechner benutzt. Eine Durchsuchung ist keinesfalls eine Bagatelle und darf auf keinen Fall ohne Kenntnis des Besitzers erfolgen.
Die klare gesetzliche Regelung kann deshalb nur einen Inhalt haben: Eine heimliche Durchsuchung findet nicht statt, egal ob Online oder nicht. Falls Sie und Ihre Kollegen im Bundestag das anders sehen, wird Frau L-S ihrer Liste wohl einen weiteren Eintrag hinzufügen können.
Mfg
Werner Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich habe mich in meiner Antwort an Herrn Reents für eine klare gesetzliche Regelung für Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Dabei wird natürlich auch die Informationspflicht gegenüber dem Verdächtigen deutlich zu definieren sein.
Lassen Sie mich außerdem noch eine grundsätzliche Anmerkung machen: Ich beantworte gerne Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis Friesland-Wilhelmshaven. Da meine Kolleginnen und Kollegen ebenso verfahren, empfehle ich Ihnen, sich bei künftigen Fragen an Ihre zuständigen Abgeordneten zu wenden. Deren Namen erfahren Sie leicht über die Suchmaske von abgeordnetenwatch.de.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer