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Karin Evers-Meyer
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Frage von Manfred N. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Manfred N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer !

Ausweislich der Ergebnisliste der namentlichen Abstimmung Nr. 1 in der 212. Sitzung des Deutschen Bundestages haben Sie der 43,7-Mrd-GR-Hilfe zugestimmt.

Die unterschiedliche Medienberichterstattung der letzten Tage resultierte - für mich - in einigen Fragen, um deren Beantwortung ich Sie bitte:

(1) Trifft es zu, daß Sie (persönlich/über die Fraktion) erstmalig konkret am Dienstag, den 27.11.2012, in einem zweiseitigen englischsprachigen Papier über die anstehende Thematik der 43,7-Mrd-GR-Hilfe informiert wurden ?

(2) Trifft es zu, daß Sie (persönlich/über die Fraktion) dann im Laufe des Mittwoch, den 28.11.2012, erst die grundlegenden Texte (83 Seiten + 153 Seiten) zur Entscheidungsfindung zu lesen bekamen ?

(3) Trifft es zu, daß in dieser 48.KW (26.-30.11.2012) von den Abgeordneten auch noch Fraktions- und Ausschusstermine, Berichterstattungen und sonstige Alltagsarbeit zu verrichten waren ?

Unter der Voraussetzung, daß Sie die Punkte (1) bis (3) mit ´Ja´ beantworten, verbleibt - für mich - die Frage:

(4) Gehörten Sie - persönlich - zu den wenigen Fachkundigen, die sich innerhalb kürzester Zeit einen vollständigen Überblick nebst allen Auswirkungen verschaffen konnten, um der 43,7-Mrd-GR-Hilfe am Freitag, den 30.11.2012, zustimmen zu können ?

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Niendiek

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Niendiek,

vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage hier auf Abgeordnetenwatch.

Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass ich mich dazu entschlossen habe, grundsätzlich den direkten Weg zu den Bürgerinnen und Bürgern zu suchen. Sie können sich gerne bei Fragen oder Anregungen direkt an mein Abgeordnetenbüro wenden. Dieses erreichen Sie unter karin.evers-meyer@bundestag.de. Ich antworte Ihnen dann persönlich.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Evers-Meyer

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.