Frage an Karin Evers-Meyer von Jens S. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,
ihre Argumentation vom 25.07.2012 ist schlüssig,gut, und ich bedanke mich für ihre Antwort, aber diese spricht nur das Wohl der Religion an.
Was ist mit Artikel GG 2, das über Artikel GG 4 steht?Sie gehen nicht wirklich auf meine Argumente ein.
Und:
Ist ihnen bekannt, dass es bei einer Beschneidung zu Nachblutungen oder Infektionen kommen kann?
Damit ist sehr wohl das Wohl des Kindes gefährdet?
Wenn es also zu Nachblutungen oder Infektionen kommt, halten Sie dann immer noch die Religionsfreiheit und gleichzeitig das Wohl des Kindes im Einklang?
Meiner Meinung nach, ist beides nicht unter ein Hut zu bringen.
PS: Ich kenne den Schmerz, da ich selbst beschnitten bin. Wie können Sie drüber urteilen, ob etwas erträglich ist vom Scherz her oder nicht? Sie sind ja schließlich eine Frau.
;-)
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schoon
Sehr geehrter Herr Schoon,
danke für Ihre Rückfrage. Ich verstehe, dass Sie meine Antwort gerade vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Erfahrungen nicht vollständig zufriedenstellen kann. Es ist eine schwierige Diskussion, die wir offen und intensiv führen müssen.
Das Grundgesetz garantiert das Recht auf freie Ausübung der Religion und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Innerhalb dieser garantierten Rechte eine Lösung zu finden, die auch zu juristischer Klarheit führt, ist notwendig. Ich sehe mich hier jedoch nicht als Partei oder als Anwalt der einen oder anderen Seite. Das kann ich bei diesem Thema auch gar nicht sein.
Ich sehe mich in dieser Diskussion wie gesagt nicht in der Lage Partei zu ergreifen. Ich kann jedoch argumentieren: Sicherlich sollten wir es uns nicht leicht damit machen als eines der einzigen Länder die religiösen Beschneidungen zu verbieten. Auf der anderen Seite ist das Kindeswohl ein hohes Gut. Selbstverständlich. Erlauben wir medizinische Beschneidungen unter professionellen Bedingungen, verhindern wir zumindest Beschneidungen in Hinterzimmern oder unter medizinisch nicht tragbaren Umständen. Das dennoch Komplikationen auftreten können ist - wie bei jedem Eingriff - nicht zu 100 Prozent auszuschließen.
Ich wiederhole daher meinen Vorschlag unter den Bedingungen guter medizinischer Versorgung Beschneidungen zuzulassen. Ich bin mir aber darüber im Klaren, dass eine solche Regelung die Debatte über dieses Thema nicht beenden wird und auch nicht soll.
Sie können mich übrigens gerne auch direkt kontaktieren. Meine E-Mailadresse lautet: karin.evers-meyer@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer MdB