Frage an Karin Evers-Meyer von Günter H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Evers-Meyer!
In allen Medien wird heute das Thema der Beschneidung von Kleinstkindern, mit jüdischem oder islamischem Glauben, behandelt. Ich finde es skandalös, wie sich Poltiker einzelner Parteien dem Druck der religiösen Lobbyisten demutsvoll beugen und deren Wunsch nach entsprech- ender Auslegung des Grundgesetzes, mit angekündigter, gesetzlicher Legitimierung dieser Verstümmelung, schnellstens Folge leisten zu wollen. Bei mir persönlich sträuben sich alle Haare bei dem Gedanken, dass acht Tage alten Säuglingen, gesetzlich legitimiert, schon derart Gewalt angetan werden soll. Als männlicher Vertreter mag ich es mir auch nicht vorstellen, eine solche Prozedur über mich ergehen lassen zu müssen. Ich denke hier muss die Unversehrtheit des Menschen, besonders des unmündigen, als eine der herausragenden Errungenschaften unserer Gesellschaft, Vorrang haben. Diese Beschneidung ist eine Verstümmelung, welche nicht rückgängig gemacht werden kann. Ich denke daher, dass dieser religiös bedingte Akt von dem jeweils Betroffen selbst entschieden und somit erst in dem enstprechenden Alter vorgenommen werden sollte, auch wenn das nicht den jeweilgen religiösen Vorgaben entsprechen mag. Aber besonders bedenklich in dieser Situation finde ich die Argumentation der Vertreter von Teilen der Glaubensgruppen. Eine Verbindung mit dem Holocaust herzustellen ist für mich völlig daneben und unangemessen wie auch die Erpressungsversuche. Dieses sollten auch die Politiker thematisieren und diesen Lobbyisten deutlich zur Kenntnis bringen. Diese speichelleckerisch anmutenden Anbiederungsversuche ( z.B. S. Gabriel, R. Künast) sollten alle Politiker vermeiden, auch wenn demnächst Wahlen anstehen .
Meine Frage: Wie werden Sie bei der Debatte zu diesem Thema entscheiden?
Mit freundlichem Gruß
Günter Hoßbach
Sehr geehrter Herr Hoßbach,
vielen Dank für Ihre Nachricht an mich hinsichtlich hier auf Abgeordnetenwatch.
Da ich bereits eine weitere Anfrage zum gleichen Thema aus dem Bereich "Inneres und Justiz" erhalten habe, erlauben Sie mir bitte auf meine Antwort vom heutigen Tag zu verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer MdB