Frage an Karin Evers-Meyer von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stehen Sie zu der Reform des Rederechts im Bundestags, das von SPD, CDU und FDP quasi abgeschafft werden soll?
Wenn Abweichler der Parteien mundtot gemacht werden sollen - wozu soll der Steuerzahler dann überhaupt noch für über 600 Abgeordnete bezahlen? Eine Minderheitsmeinung können abweichende Abgeordnete ja dann nur noch vertreten, wenn es einer Handvoll Herrschern in den Fraktionen gefällt. Zudem lebt besonders das deutsche Parlament von den Diskussionen, die "Arbeit" (Abstimmung) wird ja weitestgehend in den Ausschüssen vorbereitet und koordiniert.
Meiner Meinung nach zeugt dieser Gedanke von einer undemokratischen und grundgesetzfeindlichen Geisteshaltung, wie ich sie von der NPD erwarte, aber nicht von selbsternannten Volksparteien.
Sehr geehrter Herr Berkemeier,
vielen Dank für Ihre Anfrage an mich hinsichtlich der aktuellen Medienberichterstattung zum Thema „Rederecht“.
Die Vorschläge zum Rederecht im Deutschen Bundestag sind allesamt unausgereift und dürfen so nicht kommen. Die Fraktionen - und vor allem ich als SPD-Bundestagsabgeordnete - hatten bisher überhaupt keine Gelegenheit die Empfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses zu beraten. Reformen der Geschäftsordnung müssen meiner Ansicht nach ausführlich diskutiert und möglichst im Einklang mit den anderen Fraktionen erzielt werden. Beides ist nicht geschehen.
Auch aus diesem Grund wird es in der nächsten Woche keine Abstimmung darüber im Bundestag geben. Für mich als Abgeordnete ist klar, dass auch in Zukunft abweichende Meinungen im Bundestag zu Wort kommen müssen. Das ist Demokratie. Ich glaube, wir brauchen weniger Rituale und mehr lebendige, offene Diskussionen.
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage damit beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer MdB