Frage an Karin Evers-Meyer von Manfred N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,
nach übereinstimmenden Online-Presseberichten des heutigen Tages (14.04.2012, SZ, ZEIT, Spiegel) soll die Geschäftsordnung des deutschen Bundestages dahingehend geändert werden, das Rederecht eines(r) Abgeordneten nur noch zu gewähren, sofern der/die Abgeordnete ZUVOR von der Fraktionsführung auf die Rednerliste gesetzt wurde.
Das Rederecht von Abgeordneten im Bundestag, die nicht auf der Rednerliste aufgeführt sind, soll - weitestgehend und massiv - beschnitten werden. Hiervon betroffen wären insbesondere Abgeordnete, die eine von der Fraktionsführung abweichende Meinung vertreten und diese auch im Bundestag als Redner dokumentieren wollen.
Der Art. 38 GG Abs.1 lautet:
>> (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. <<
Der/die Vertreter/in Ihrer Partei haben im Geschäftsordnungsausschuß diesem Änderungsantrag bereits zugestimmt.
Meine Fragen (mit der Bitte um einfache Ja-/Nein-Antworten) an Sie lauten:
(1) Sehen Sie einen Konflikt der geplanten Änderung der Geschäftsordnung mit dem Grundgesetz ?
(2) Wollem Sie diesem Antrag auf Beschneidung der Redefreihet (und somit der Meinungsfreihet) Ihres eigenen Mandats zustimmen ?
Sehr geehrter Herr Niendiek,
vielen Dank für Ihre Nachricht an mich vom 14.04.2012. Ich habe zu der von Ihnen angesprochenen Thematik eine weitere Anfrage hier auf Abgeordnetenwatch erhalten (15.05.2012) und möchte daher auf diese verweisen.
Ich hoffe, auch Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer MdB