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Karin Evers-Meyer
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Frage von Detlef P. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Detlef P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,

ich bin 54 Jahre alt, und seit fast zwei Jahren arbeitslos. Die Agentur für Arbeit hat bislang so gut wie nichts für mich getan um mich wieder in Arbeit zu bringen. Seit März bin ich dem Projekt 50+ der Agentur für Arbeit Vechta angeschlossen. Die Agentur hat dafür eigens eine sogenannte Unternehmensberatung geordert die sich um die Personengruppe kümmern soll. Aber auch da tut sich nichts. Ich werde nun des Öfteren angerufen und man macht mich auf diverse Stellenangebote in den hiesigen Zeitungen aufmerksam auf die ich mich bewerben soll, als wenn man selbst nicht lesen könnte. Aber das diese sogenannte Unternehmensberatung selbst in die Betriebe geht um Leute in Arbeit zu bringen, habe ich noch nicht gehört. Ich finde, das ist eine unverschämte Steuergeldverschwendung und gehört verboten. Die Mitarbeiter der Agentur sollten angehalten werden die Jobsuchenden in Arbeit zu bekommen und meines Erachtens dementsprechend auf Prämienbasis bezahlt werden. Denn sonst wird dort nichts getan.

Eine Frage habe ich noch. Wie schon erwähnt bin ich seit fast zwei Jahren arbeitslos und beziehe ALG II. In meiner Bedarfsgemeinschaft leben zurzeit 3 Personen. Meine Frau hat einen 400€ Job. Wir bekommen von der Agentur für Arbeit 906€. Also haben wir 1306€ monatlich zur Verfügung. Nun fallen monatlich schon 100€ für Fahrtkosten für meinen Sohn weg, da die Agentur diese Kosten nicht übernehmen will obwohl ein Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts besteht wonach diese Kosten von der Agentur übernommen werden müssen, der eine Schule in Osnabrück besucht um sein Abitur zu machen. Bleiben uns also 1206€. Nun habe ich aus den Medien erfahren das die Armutsgrenze bei einem Haushalt mit drei Personen bei einem Einkommen von 1600€ liegt. Die Regierung hat doch bei der Letzten Änderung des ALG II gesagt, dass niemand unter der Armutsgrenze leben braucht. Wie ist denn das nun zu verstehen?

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Pötter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pötter,

wie die Bundesregierung die von Ihnen angeführte Aussage anlässlich der Anhebung der Arbeitslosengeld-II-Sätze gemeint hat, kann ich Ihnen nicht sagen. Denn weder gehöre ich der Bundesregierung an noch bin ich als SPD-Abgeordnete Mitglied einer Regierungsfraktion.

Das Arbeitslosengeld II soll das soziokulturelle Existenzminimum abdecken. Damit sind die finanziellen Leistungen gemeint, die bei sparsamem Wirtschaften die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dieses Ziel wird mit dem Arbeitslosengeld II nach Ansicht der Bundesregierung erreicht. Wir hätten uns höhere Arbeitslosengeld II-Sätze gewünscht. Denn wir glauben, dass für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben mehr Geld nötig ist. Das war aber in diesem Frühjahr in den Verhandlungen mit der Bundesregierung nicht durchzusetzen. An der grundsätzlichen Orientierung des Arbeitslosengeldes II am soziokulturellen Existenzminimum hält aber auch meine Partei fest. Die von Ihnen genannte Zahl von 1600 Euro entspricht ungefähr der Grenze zur Armutsgefährdung für einen Drei-Personen-Haushalt. Die Zahl ist daher nicht der Richtwert für die Bemessung des Arbeitslosengelds II.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer