Frage an Karin Evers-Meyer von Gerd H.G. S. bezüglich Finanzen
Offene Anfrage an die beiden Bundestagsabgeordneten in meinem Stimmbezirk zur Bundestagswahl:
Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Evers-Meier und
sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Kammer,
der wissenschaftliche Dienst des Bundestages warnt in seinem Gutachten vom Februar diesen Jahres das Parlament, dem von der Regierung geplanten Euro-Rettungsschirm zuzustimmen.
So wie geplant ist, riskiert der Bundestag die Geldwertstabilität und einen Verfassungsbruch.
„Durch die Übernahme einer Bürgschaft wird ein Verfahren in Gang gesetzt, an dessen Ende die Pflicht zur Zahlung sehr hoher Summen stehen kann, ohne dass das Parlament entscheidenden Einfluss nehmen kann“,
so die Juristen des Dienstes.
Die Bundesregierung will beim Euro-Rettungsschirm für bis zu 168 Milliarden Euro bürgen. Dazu kommen 22 Milliarden Euro aus deutschen Steuergeldern hinzu, über die der Bundestag bereits entschieden hat. Das ergibt eine Gesamtbelastung von 190 Milliarden Euro.
Das entspricht fast zwei Drittel der Steuereinnahmen des Bundes!
Weiter: „Sollten die Bürgschaften greifen, würde einem künftigen Haushaltsgesetzgeber ein Verfassungsbruch quasi aufgezwungen (…) Bei der Einlösung der Zahlungspflicht käme der Haushaltsgesetzgeber nicht umhin, gegen die Schuldenbremse zu verstoßen.“
Der Bundesrechnungshof sagt:
„Alle Festlegungen zu Art und Höhe der deutschen Beiträge zum Euro-Rettungsschirm unterliegen der parlamentarischen Zustimmungserfordernis.“
Meine Frage an Sie als die Bundestagsabgeordnete in meinem Stimmkreis lautet: Wie entscheiden Sie sich?
Stimmen Sie einem offensichtlichen Verfassungsbruch zu? --- oder --- sorgen Sie mit Ihrer Stimme und Ihrem parlamentarischen Einsatz dafür, daß Schaden von unserem Land und unserer verfassten Demokratie abgewendet wird???!!!
In Erwartung Ihrer Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd H.G. Schulze
Link:
https://www.abgeordnetenwatch.de/
eine Ausfertigung geht an die WHV-Zeitung
Sehr geehrte Herr Schulze,
Mitte April wurde im Bundestags-Haushaltsausschuss über den ab 2013 geplanten neuen „Euro-Stabilitätsmechanismus“ (ESM) gesprochen. Dabei nahm unter anderem auch die Frage der künftigen Beteiligung des Deutschen Bundestages bei Entscheidungen des ESM einen wichtigen Platz ein. Von der Bundesregierung haben wir in den vergangenen Wochen zum Thema Parlamentsbeteiligung immer eine eher verhaltene Antwort gehört. Es gab den Hinweis, dass der Deutsche Bundestag selbstverständlich umfassend beteiligt werde und seine parlamentarischen Mitwirkungsrechte gewahrt blieben. In welcher Art und Weise dies künftig konkret bei der laufenden Arbeit des ESM passieren wird, dazu waren bisher aber nur wenig zu hören. Der Bundesfinanzminister deutete an, dass ein zu großes Maß an parlamentarischer Begleitung nach seiner Auffassung die Reaktions- und Arbeitsfähigkeit des ESM auch beeinträchtigen könne.
Ich halte die bisherigen Regelungen für eine künftige Parlamentsbeteiligung beim ESM für nicht ausreichend. Eine stärkere Parlamentsbeteiligung stellt nach meiner Meinung die Funktionsfähigkeit des ESM nicht infrage. Sowohl die Dimension dieser finanziellen Verpflichtung als auch der besondere Verwendungszweck der Gelder erfordern meiner Ansicht nach eine stärkere Beteiligung des Parlaments. Die zukünftige Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms muss hinsichtlich möglicher Gefahren und Folgen realistisch beurteilt und auf die konkrete Vereinbarkeit mit deutschem (Verfassungs-)Recht überprüft werden. Ich werde mich dafür einsetzen, dass den deutschen Vorgaben Rechnung getragen und das Parlament ausreichend beteiligt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer