Portrait von Karin Evers-Meyer
Karin Evers-Meyer
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Karin Evers-Meyer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ansgar M. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Ansgar M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,

Ihnen als Mitglied des Verteidigungsausschusses würde ich gern einmal eine Idee vorstellen, die ich in den Medien jedenfalls noch nicht gehört oder gelesen habe.

Wie wäre es, wenn man den Wehrdienst in einen allgemeinen Staatsdienst umwandelt?
Eine Zusammenfassung von Wehrdienst, Zivildienst und freiwilligem sozialen Jahr, verpflichtend für Männer und Frauen gleichermaßen und z.B. auf 12 Monate befristet. Jeder junge Mensch hätte die Pflicht, sich ein Jahr lang für unseren Staat einzusetzen, könnte dann aber für sich entscheiden, was er lieber macht: Wehrdienst oder Altenbetreuung oder Arbeit mit Kindern oder....

Ein solcher Staatsdienst wäre gerecht (und zwar endlich auch geschlechterübergreifend), würde den Trägern sozialer Dienste helfen und würde der Bundeswehr eine Zahl von Wehrdienstleistenden bescheren, mit der sie arbeiten könnte.

Könnte man daraus nicht einmal ein Konzept machen? Was für Probleme sehen Sie? Weshalb wird diese Idee nicht diskutiert, bin ich etwa der erste, dem sie gekommen ist?

Mit freundlichen Grüßen,
Ansgar Machalický

Portrait von Karin Evers-Meyer
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Machalický,

die Idee eines allgemeinen Staatsdienstes wird in der Diskussion über die Zukunft der Wehrpflicht immer wieder vorgetragen, z.B. vom Städte und Gemeindebund. Eine allgemeine Dienstpflicht für alle jungen Männer und Frauen - das klingt zunächst auch durchaus vielversprechend. Allerdings gäbe es bei der Umsetzung vor allem rechtliche Probleme. Denn die Wehrpflicht schränkt das Recht auf freie Berufswahl stark ein und ist nur durch ein besonderes, übergeordnetes staatliches Interesse, nämlich die Landesverteidigung, zu rechtfertigen. Der Zivildienst als Ersatzdienst für diejenigen, die den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern, leitet sich unmittelbar aus der Wehrpflicht ab und lässt sich ebenfalls nur mit Bezug auf dieses übergeordnete Interesse rechtfertigen.

Für einen allgemeiner Pflichtdienst wäre daher eine Änderung der einschlägigen Artikel des Grundgesetzes nötig. Dafür sehe ich derzeit keine parlamentarische Mehrheit. Darüber hinaus schreibt die Europäische Menschenrechtskonvention vor, dass niemand zu einem Pflicht- oder Zwangsdienst gezwungen werden darf, mit Ausnahme des Militärdienstes. Auch diese Vorschrift müsste also auf europäischer Ebene geändert werden, wofür es meines Wissens ebenfalls keine Mehrheit gibt. Hinzu kommt, dass Zivildienstleistende grundsätzlich keine Tätigkeiten übernehmen dürfen, die normalerweise von regulären Arbeitskräften in der Dienststelle ausgeführt werden. Ich weiß, dass diese Regel in vielen sozialen Einrichtungen nicht befolgt wird und dass viele dieser Institutionen ohne Zivildienstleistende große Probleme bekommen würden.

Ich bin aber überzeugt, dass wir die Personalprobleme im sozialen Bereich, insbesondere in der Pflege, nicht durch einen allgemeinen Pflichtdienst beheben können und es auch nicht versuchen sollten. Sinnvoller erscheint es mir, bereits bestehende Einrichtungen wie das Freiwillige Soziale Jahr auszubauen und dieses Engagement bei der Vergabe von Studien- und Ausbildungsplätzen wesentlich stärker zu berücksichtigen als bisher.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Evers-Meyer