Frage an Karin Evers-Meyer von Helmuth S. bezüglich Recht
Guten Tag , meine Frage : Warum braucht ein Vollstreckungsgericht nicht die Forderungen des Gläubiger´s überprüfen ? Der Schuldner muss alles bezahlen und kann sich nicht währen - Der Gerichtsvollzieher pfändet, obwohl die Pfändungssumme nicht angemessen ist .
Vollstreckungsschutz und Abwehrklage hat beim Vollstreckungsgericht keinen Erfolg !!
Der Schuldner hat keine Chancengleichheit , dieser wird gezwungen diese Gerichtskosten auch noch zu bezahlen .
Sehr geehrter Herr Schrickel,
meines Wissens erfolgt die Zwangsvollstreckung aufgrund eines Endurteils, eines gerichtlichen protokollierten Vergleichs oder eines Vollstreckungsbescheids aus einem gerichtlichen Mahnverfahren. Insofern sollte bereits sichergestellt sein, dass die Forderungen des Gläubigers berechtigt sind. Sollten Sie persönlich andere Erfahrungen gemacht haben, müssten Sie mir Ihren Fall einmal etwas genauer schildern. Dazu schreiben Sie mir am besten eine Mail an: karin.evers-meyer@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer