Frage an Karin Evers-Meyer von Heinrich S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau EversMeyer,
Die Sozialdemokraten insbesondere verstehen sich ja als Hüter der sozialen Gerechtigkeit. Daher meine folgende Frage.
Ist es sozial gerecht, wenn Abgeordnete (die ohnehin die Höhe ihrer Diäten selbst festlegen) neben ihren fürstlichen parlamentarischen Bezügen und exorbitanten Altersbezügen unbegrenzt dazu verdienen dürfen, während der Zuverdienst bei Rentnern begrenzt ist?
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Abgeordnete bekommen ihre Altersbezüge erst nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters ausgezahlt. Genau wie alle anderen Rentnerinnen und Rentner, die älter als 65 Jahre sind, dürfen sie dann unbegrenzt zu ihren Altersbezügen hinzuverdienen. Die von Ihnen angesprochenen Grenzen gelten nur für Menschen in Altersteilzeit, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Abgeordnete gibt es keine Altersteilzeit-Regelung.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer