Frage an Karin Evers-Meyer von Heinz R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Evers - Meyer,
es betrifft die gesetzliche Unfallversicherung.
Durch das UVMG ist eine Strukturreform in der gesetzlcihen Unfallversicherung durchgeführt worden. Es gibt zukünftig nur noch 9 Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen des Bundes, der Post und der Bahn (DGUV) Die Reform des Leistungsrecht ist verschoben worden auf die kommende Legislaturperiode.
Hier war angedacht eine Unfallrente erst ab einer MdE von 30% zu gewähren; z. Zeit 20% Verlust von einem Auge = 25%, das bedeutet bei der Reform keine Rente mehr. Unfallrenten bis zu einer MdE von 50% sollen nach der Reform als Einmalbetrag gezahlt werden.
Wegeunfälle sollen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen werden. Würden Sie dieser Reform zustimmen?
MfG
Heinz Reinecke
Ver.di Ov-Vorsitzender Wilhelmshaven
Sehr geehrter Herr Reinecke,
zur Vorbereitung der Reform der Unfallversicherung wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die Vorschläge zur Reform des Leistungsrechts unterbreiten sollte. Wir haben diese Vorschläge, von denen Sie einige anführen, intensiv mit Gewerkschaften und Verbänden diskutiert. Dabei haben wir festgestellt, dass die Anregungen der Arbeitsgruppe für eine Reform des Leistungsrechts für viele Betroffene große Nachteile mit sich bringen würden und daher nicht mehrheitsfähig sind. Ich rechne deswegen auch nicht damit, dass das Leistungsrecht in der Unfallversicherung in der kommenden Legislaturperiode in der von Ihnen angedeuteten Weise reformiert werden soll. Wenn dem so wäre, würde ich einer solchen Reform nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer