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Karin Evers-Meyer
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Frage von Monika B. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Monika B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Soll weiterhin an den verdienstlosen Praktika für ALG 2 Empfänger festgehalten werden? Wenn Privathaushalte sich kostenlos vier Wochen lang die Wohnung putzen lassen dürfen, ist das nicht sozialverträglich und gehört verboten! Werden sie dagegen vorgehen wollen?
Ich bin 54 J., von Beruf Rechtsanwalts-Notariatsgehilfin, zusätzlich mit einem Lehrgang zur Rechtsanwalts- und Notariatssekretärin. Nun habe ich mich von meinem Mann getrennt und bin auf Hartz 4 angewiesen, da ich in meiner Ehe der Erziehung meiner 4 Kinder zwischen heute 17 und 34 Jahre den Vorrang zu meiner beruflichen Weiterentwicklung gegeben habe.
Da ich von staatlichen Leistungen wegkommen wollte, habe ich im Juni d. J. ein vierwöchiges Praktikum! als Raumpflegerin in einem Privathaushalt gemacht. Mir wurde noch am letzten „Praktikumstag“ eine Festanstellung zugesichert. Als ich mit meiner Arbeit fertig war, wurde mir dann noch am selbigen Tage mitgeteilt, dass ich nicht eingestellt werde. Die Frage nach dem Warum wurde mir nicht beantwortet. Es hieß, wir passen nicht zusammen. Meinen zuständigen Sachbearbeiter bei der ARGE teilte ich das so mit und der konnte mir nur sagen, ich solle mich dadurch bei der Stellensuche nicht entmutigen lassen. Leider käme das immer mal wieder vor!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bölte,

grundsätzlich können zeitlich begrenzte Praktika sinnvoll sein, um ALG-II-Empfänger wieder in das Erwerbsleben zu integrieren. Allerdings scheint mir die Praktikums-Regelung in Ihrem Fall missbraucht worden zu sein. Das ist für Sie sehr ärgerlich, aber auch für die Solidargemeinschaft, die für das Praktikum aufkommt. Dagegen hilft nur eine sehr gewissenhafte Auswahl der Praktikumsanbieter durch die zuständige Arbeitsagentur. Ich halte es aber für falsch, wegen einzelner Missbrauchsfälle das gesamte an sich vernünftige Instrument der Praktika abzuschaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer