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Frage von Matthias H. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Matthias H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,

Sie haben sich zuletzt am 27.4. zum Thema "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" geäußert. Dort schrieben Sie u.a.:
"Deshalb meine ich, dass wir beim vorgelegten Gesetzentwurf zur Sperrung kinderpornografischer Internetseiten darauf achten müssen, dass wir nicht über das Ziel hinausschießen. Im Interesse der Informationsfreiheit müssen wir sicherstellen, dass wirklich nur Seiten mit kinderpornografischen Inhalten von diesem Gesetz betroffen sind. Ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingen wird."
Ich würde zusammenfassen: Gesetz ja, aber mit Augenmaß

Meiner Meinung nach belegen die aktuellen Informationen (z.B. Expertenanhörung am 27.5., Untersuchung "The Impact of Incentives on Notice and Take-down" der Universität Cambridge, Drucksache 16/13245) ganz klar, dass es keinen gesetzgeberischen Bedarf gibt, sondern einzig und allein ein Umsetzungsproblem. Andere Branchen zeigen, dass illegale Seiten auch im Ausland sehr schnell und effektiv gelöscht werden können.

Ich möchte gerne wissen welche Entscheidung zu diesem Gesetzentwurf Sie unter Berücksichtigung des aktuellen Informationsstandes am 18.6. beabsichtigen. Werden Sie zustimmen/enthalten/ablehnen oder gibt es bestimmte Änderungen die aus Ihrer Sicht notwendig sind?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Henkelmann

PS: Aus der Zusammenfassung der Untersuchung der Uni Cambridge
"Unexpectedly, in the one case where the material is undoubtedly illegal everywhere, the removal of child sexual abuse image websites is dealt with in a rather different manner. The responsibility for removing material has been divided up on a national basis, and this appears to lead directly to very long website lifetimes."

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Henkelmann,

sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Vergehen. In den vergangenen Jahren haben wir deshalb das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen.

Der kommerziellen Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet können wir nicht tatenlos zusehen. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.
Uns war bereits zu Beginn dieser Diskussion voll bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Deshalb war ich stets der Überzeugung, dass für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist, um rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen zu können.

Mit dem nun verabschiedeten Gesetz verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt uns aber entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass es zum Gesetzentwurf am 27. Mai 2009 eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses gab. Dabei wurde deutlich, dass der Gesetzentwurf noch zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen aufwirft, die wir im weiteren parlamentarischen Verfahren klären mussten.

Besonders wichtig finde ich die Forderung nach einer spezialgesetzlichen Regelung anstelle einer Änderung des Telemediengesetzes sowie die datenschutzrechtliche und verfahrensrechtliche Absicherung. Im nun verabschiedeten Gesetz sind die gerichtliche Kontrolle der BKA-Sperrliste sowie die Klarstellung, wann Daten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben sind, eindeutig geregelt. Die Klausel, nach der Internetnutzer, die auf der geplanten Stopp-Seite landen, strafrechtlich verfolgt werden sollten, wurde gestrichen. Außerdem ist eine Kontrolle der Sperrlisten des BKA vorgesehen, für die ein unabhängiges Expertengremium zuständig sein soll. Schließlich konnten wir unsere Forderung nach einem Spezialgesetz durchsetzen. Damit wird eindeutig klargestellt, dass die geplante Sperrinfrastruktur nicht für andere Zwecke verwendet werden darf.

Der wichtige Kampf gegen Kinderpornografie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Dies kann aus meiner Sicht nur auf rechtsstaatlicher Grundlage und nicht auf der Basis von rechtlich fragwürdigen Verträgen zwischen dem BKA und den Internetprovidern erfolgen.

Aufgrund der beschriebenen Änderungen habe ich dem Gesetzentwurf zur Sperrung kinderpornographischer Internetseiten zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer