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Karin Evers-Meyer
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Frage von Marcel W. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Marcel W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Evers!

Ich halte es für ein großes Defizit, dass hörbehinderten Leute der Zugang zu Arbeitsplatz häufig versagt bleibt. Leider sind Verbesserungen für hörb. Leuten scheinbar nur sehr langsam zu erreichen.

z.B. damals vor ein paar Jahren: Ich hatte damals an der Landschaftsverband Rheinland in Köln beworben und später eine Absage bekommen. Um die Ursache herauszufinden, beantwortete später mich die Mitarbeiterin von LVR in Köln per e-Mail.

"In der Vorstellungsrunde stellte sich leider heraus, dass Sie die Vielzahl an telefonischen Anfragen zum Vordruckwesen kaum oder nicht beantworten können und somit die anderen Kollegen der Vordruckstelle zusätzlich belastet würden."

Solche Antwort hat mich als Hörbehinderter am meisten bedrückt. Ich finde das nicht richtig und solche Sätze lese ich immer, sogar auch meine hörbehinderte Freunde klagen ähnliches, warum meiste Firmen häufig nur auf Telefon angewiesen sind. Trotz gute Fähigkeiten, betrachte ich diskriminierend gegenüber Behinderten. Ich habe schon den Verdacht und nur meine Vermutung, warum vielen Arbeitsgeber irgendwie eine Ausreden ausgesucht haben. Man muss wissen,heutzutage werden sie alltäglich von fast jedem genutzt. Ich bin mir sicher und glaube daran, dass in ca. 10 Jahren in fast jedem Haushalt Bildtelefonie zu finden sind. Solche hörende Menschen webcamieren auch gerne übers Internet, wie ich heute feststelle.

Es gibt so viele andere Möglichkeiten, mit anderen zu kommunizieren. Wenn man so sagt, dass man wegen die tel. Anfragen und anderen Kollegen belasten werden und dahinter kommt nur ein Punkt, dann kann es schon mal vorkommen, dass jmd. für uns keine Arbeit gibt. Wenn man sagt: Ich kann nicht telefonieren, ABER ich habe Erfahrungen gemacht, dass es auch anders geht und zwar per e-Mail, SMS, Fax, TESS, Gebärdensprachdolmetscher etc.

Was kann man tun? Trotz zust. Arbeitsagentur bzw. beauftragten Integrationsfachdienstes für Hörbehinderten.

Reicht Einstellungsverfahren nach § 81 SGB IX heute nicht aus?

MfG
Marcel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weyer,

Sie haben vollkommen recht, wenn Sie auf die vielen verschiedenen Kommunikationsmöglichkeiten hinweisen, die hörbehinderten Menschen außer dem Telefon noch zur Verfügung stehen. Leider gibt es in zahlreichen Unternehmen immer noch Vorurteile, die einer Beschäftigung von hörbehinderten Menschen entgegenstehen. Das liegt nach meiner Erfahrung oft gar nicht an einer böswilligen Absicht der Arbeitgeber. Vielfach sind sie einfach nicht genügend über die vorhandenen technischen und finanziellen Fördermöglichkeiten informiert.

Hinsichtlich von Motivation und Kompetenz stehen behinderte Menschen in keiner Weise hinter nicht behinderten Menschen zurück. Bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen darf nach meiner Ansicht deshalb auch nicht gefragt werden: „behindert oder nicht behindert“, sondern „geeignet oder nicht geeignet“.

Leider hat sich diese Erkenntnis bei den Personalverantwortlichen, aber auch gesamtgesellschaftlich noch nicht hinreichend durchgesetzt. Hier hilft nur stete Beharrlichkeit, Arbeitgeber von der Beschäftigung behinderter Menschen zu überzeugen. Aus meiner Sicht ist es deshalb sehr wichtig, eine breite Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu schaffen, sie aus der defizitären Betrachtungsweise herauszuholen und das Augenmerk auf ihre Fähigkeiten zu richten. Die derzeit stattfindenden öffentlichen Diskussionen im Rahmen der im März 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenkonvention tragen hoffentlich auch zu dieser Einsicht bei.

Sie sprachen die Verpflichtung der Arbeitgeber an, bei Besetzung freier Stellen zu prüfen, ob sie mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können (§ 81 Sozialgesetzbuch -SGB - IX). Diese Verpflichtung ist im Zusammenhang mit der Beschäftigungspflicht zu sehen, begründet allerdings keine Einstellungspflicht im konkreten Fall. Dies würde dem Grundsatz der Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers widersprechen.

Strenger sind diese Kriterien jedoch bei der Einstellung im öffentlichen Dienst zu beachten. Nach § 82 SGB IX sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Die letzten Arbeitsmarktzahlen in diesem Zusammenhang belegen, dass die öffentlichen Arbeitgeber insgesamt ihre Beschäftigungspflicht übererfüllt haben.

Nach Ihrem Eindruck haben es Menschen mit einer Hörschädigung besonders schwer, eine Beschäftigung zu finden. Es entspricht auch meinen Erkenntnissen, dass die Probleme von hörgeschädigten Menschen gerade in Bezug auf eine Eingliederung in Arbeit häufig nicht in der nötigen Relevanz wahrgenommen werden und alternative Kommunikationsmöglichkeiten für potentielle Arbeitgeber nicht sofort auf der Hand liegen.

Das mag auch dem Umstand geschuldet sein, dass die Behinderung zunächst nicht so offensichtlich ist; aber die Tatsache, dass es spezielle Integrationsfachdienste (IFD) für diesen Personenkreis zur Vermittlungsunterstützung gibt, zeigt wiederum den Stellenwert, den die Politik der Behinderungsart zumessen. Hier ist insbesondere auch das Engagement der vermittelnden Kräfte gefragt, inwieweit sie Arbeitgeber durch intensive Beratung und das Zusammenstellen der richtigen Förderinstrumentarien zu einer Einstellung bewegen können.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer