Frage an Karin Binder von Michael A. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Binder,
meine Anfrage hatte nichts mit Polemik zu tun. Es ging mir viel mehr darum, festzustellen, ob Sie tatsächlich der Meinung sind, ein Verbot von Tatmitteln tatsächlich eine Tat verhindern kann.
Ich sehe auch in keiner Weise, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen wurden, zumindest nicht dann, wenn man die Sache objektiv betrachtet. Eine Fotokamera dient dazu, das Licht dass von einem Objekt reflektiert wird, aufzufangen, in Bildinformationen umzuwandeln und diese Bildinformation zu archivieren. Eine Videokamera funktioniert genau so. Dieser technische Vorgang läuft immer gleich ab, egal, ob die Lichtstrahlen von einer Blume, einem Gebäude oder eben einem nackten Kind reflektiert werden. Die Kamera wird also in allen Fällen bestimmungsgemäß benutzt. Wenn man einem Gegenstand also ein Wesen zuerkennen mag, wie Sie es offenbar für Schusswaffen tun, dann muss man objektiv betrachtet sagen, dass das Wesen einer Kamera den Straftatbestand der Kinderpornografie wie er heute existiert überhaupt erst möglich macht.
Aus diesem Grund kann ich nicht erkennen, warum hier Äpfel und Birnen verglichen werden. Ich möchte Sie daher bitten, zu erläutern was genau sie mit ihrem Vorwurf meinen, ich hätte Äpfel mit Birnen verglichen. Wo genau hinkt die Argumentation? Ist die seelische Unversehrtheit eines Kindes tatsächlich so viel schwächer zu bewerten wie die körperliche Unversehrtheit?
Erneut möchte ich Sie bitten, auch konkret Stellung zu folgenden Fragen zu beziehen:
Glauben Sie, dass ein Verbot des Tatmittels eine Tat verhindern kann?
Falls ja:
- Warum ist dann ihrer Meinung nach die Diskussion über Tatmittel beim Tatbestand der Kinderpornografie unzulässig, während er bei Tötungsdelikten zulässig ist?
- Warum nehmen sie sich nicht die Tatmittel vor, die bei Tötungsdelikten am häufigsten eingesetzt werden (Messer!)?
Falls nein:
- Was ist dann die eigentliche Motivation ihres Vorschlags?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Altmaier