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Karin Binder
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Frage von Jürgen R. •

Frage an Karin Binder von Jürgen R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hallo Frau Binder,

mit Freuden sehe ich, dass sie als Einzige aus Karlsruhe diesem Machwerk des EU Vertrages nicht zugestimmt haben. Darauf bin ich stolz.

Ist die Zustimmung der anderen MDB`s denn rechtens und mit unserem GG vereinbar ???

Gruß aus Rintheim

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Rothweiler,

danke für Ihre Anfrage. Es freut mich, dass Sie meine politische Arbeit beobachten und ich danke Ihnen sehr für Ihren Zuspruch.

Wie Sie vermutlich wissen, hat meine Fraktion im Zusammenhang mit dem Lissabonner Vertrag beim Bundesverfassungsgericht Organklage eingereicht. Darüber hinaus haben mehrere Abgeordnete meiner Fraktion DIE LINKE dort eine weitere Klage diesbezüglich eingereicht - darunter auch ich.
Dies tun wir in der festen Auffassung, dass dieser Vertrag bzw. das im Bundestag abgestimmte Zustimmungsgesetz eben nicht rechtmäßig ist.

Wir halten den Lissabonner Vertrag für verfassungswidrig, weil er den Schutz der menschlichen Würde unter den Vorbehalt der Dienstleistungsfreiheit stellt. Wir denken des Weiteren, dass ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip des Art. 20 GG vorliegt, weil für die Europäische Rechtsetzung kein ausreichendes Niveau der demokratischen Legitimation geschaffen wird. Der Lissaboner Vertrag sieht erweiterte Entscheidungsmöglichkeiten für die Union vor, die mit Grundrechtsbeschränkungen für die Bürger verbunden sind. Außerdem legt der Vertrag die EU auf eine marktradikale, neoliberale Politik legt. Das demokratische Prinzip verliert damit seine Substanz. Zu schlechter Letzt verstößt der Vertrag gegen das vom Grundgesetz normierte und vom BVerfG konsequent eingeforderte Prinzip der Parlamentsarmee, das die Zustimmung des Bundestages vor dem Einsatz deutscher Streitkräfte verlangt.

Unsere Anträge liegen nun in Karlsruhe. Wir werden sehen, ob sich die RichterInnen unserer Rechtsauffassung anschließen bzw. wie deren Einschätzung ausfällt. Ich bin jedenfalls sehr froh, dass Bundespräsident Horst Köhler das vom Bundestag beschlossene Zustimmungsgesetz wegen des schwebenden Verfahrens nicht unterzeichnet hat.

Freundliche Grüße

Karin Binder (MdB)