Frage an Karin Binder von Hadmut D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Binder,
ich möchte anfragen, welche Position Sie zur Korruption im Hochschulbereich und deren Bekämpfung haben. An der FH Konstanz und der Universität Karlsruhe sind verschiedene Fälle von Vorteilsannahme (Geldforderungen von Prüfern) aufgetreten. Während in Konstanz die Staatsanwaltschaft wenigstens einige der Fälle verfolgte, verneint die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung oder läßt die Sache verjähren. Es ist bekannt, daß bei Korruptionsfällen in der öffentlichen Verwaltung die Staatsanwaltschaft oft politisch angewiesen werden, kein Verfahren zu eröffnen. An der Uni Karlsruhe ist es außerdem wiederholt zu Unregelmäßigkeiten bei der Besetzung von Stellen gekommen. Das Wissenschaftsministerium protegiert dies aber und lehnt jede Aufklärung ab. Ämterpatronage gilt ebenfalls als Korruptionsdelikt und als Untreue.
Wie würden Sie eine effektive Bekämpfung der Korruption erreichen? Welche Änderungen an Strafgesetzbuch und Strafprozeßordnung würden Sie vornehmen, um eine Strafverfolgung von Korruptionsdelikten sicherzustellen und die Staatsanwaltschaften aus dem Dunst politischer Einflußnahme herauszuholen?
Mit freundlichen Grüßen
Hadmut Danisch
Liebe/ lieber Hadmut Danisch,
ich bin keine Juristin, aber ich würde insbesondere bei Korruptionsverdacht im Öffentlichen Bereich vorschlagen, dass eine Untersuchung durch eine Staatsanwaltschaft aus einer anderen Region zu erfolgen hat. Damit würden mögliche regionale Verflechtungen keine Rolle mehr spielen. Für weitere Ideen bin ich offen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Binder