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Frage von Rafael B. •

Frage an Karin Binder von Rafael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Frau Binder,

das Plebiszit, welches sich gegen das geplante Leistungsschutzrecht richtete, "scheiterte" (erreichte nicht die erforderlichen 50.000 Stimmen um im Bundestag angehört zu werden) und auch die bisherige Debatte um das LSR auf Bundesebene scheint eher von wenig Interesse gekrönt zu sein. Leistung soll natürlich geachtet und entsprechend honoriert werden dürfen, aber auf Kosten der Informationsfreiheit? Neben aller Hand Datenschützer und Internetaktivisten startete nun auch Google eine Kampagne gegen das LSR (Link: https://www.google.de/campaigns/deinnetz/ ).

Es besteht der begründete Verdacht, dass durch dieses Gesetz die Netzneutralität sowie die Informationsfreiheit gefährdet wird. Dies betrifft vor allem auch das Internet. Es stärkt die großen Verleger und es besteht die Gefahr, dass dadurch eine indirekte Zensur stattfinden könnte.

Auch das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, der Fachausschuss Urheber- und Medienrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie 16 Professoren haben diese Gefahren erkannt und dazu eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger veröffentlicht. (Link: http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf ).

Nun zu meiner Frage:
Wie stehen Sie zum Leistungsschutzrecht? Halten Sie die Sorge für unbegründet? Werden Sie sich an der Debatte beteiligen oder enthalten? Werden Sie für oder gegen das LSR agieren? Würden Sie das LSR so unterzeichnen oder würden Sie etwas ändern wollen? Haben Sie sich bisher schon mit dem LSR überhaupt beschäftigt und haben Sie es vor?

Wäre schön, wenn Sie mir meine Fragen beantworten könnten. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Rafael Bürkle

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Bürkle,

vielen Dank für Ihre Frage zum Leistungsschutzrecht, für deren Beantwortung ich mir auch fachliche Unterstützung von meiner inhaltlich zuständigen Kollegin Petra Sitte eingeholt habe.

Die LINKE lehnt das Leistungsschutzrecht seit Jahren ab. Für die Linksfraktion im Bundestag hat dies Petra Sitte unter anderem in der ersten Debatte zum Gesetzentwurf Ende November vergangenen Jahres deutlich gemacht, wie Sie hier sehen können: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=2040459&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search

Das Leistungsschutzrecht wird von den großen deutschen Verlagen gefordert, allen voran Axel Springer. Die Verlage wollen unter anderem Geld von Google und Co, weil diese auf ihren Suchmaschinenseiten kleine Textausrisse aus Verlagspublikationen anzeigen und als Suchmaschinenanbieter auch viel Geld verdienen. Was bis hierhin vielleicht noch nachvollziehbar wirkt, wird bei genauerer Betrachtung absurd:
Suchmaschinen und Co liefern den Verlagen je nach Statistik 40% und mehr der LeserInnen, führen ihnen also KundInnen und damit potentielle Einnahmen zu.
Mit einem Wörtchen im Code der Homepages könnten Verlage verhindern, dass Suchmaschinen ihre Seiten finden und listen.
Die Texte, die Kern des Streit sind, sind bereits heute durch das Urheberrecht geschützt, die Leistung hinter den Texten ist vor allem eine urheberische. Urheberrechtsverletzungen können bereits heute geahndet werden. Verlagstypische Eigenleistungen wie das Layout der Homepages werden von Google und Co bei der Suchmaschinenanzeige nicht übernommen. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage würde also etwas schützen, was gar nicht von den Verlagen geleistet wird und bereits Schutz genießt.

Dazu kommt, dass die konkrete Ausformulierung des Gesetzentwurfs verbesserungswürdig ist und viele Rechtsunsicherheiten beinhaltet. Das könnte daran liegen, dass selbst im Justizministerium nur wenige dieses Gesetz für sinnvoll halten und es absichtlich schlecht formuliert wurde. Andeutungen in diese Richtung kamen immer wieder aus dem Ministerium selbst.
Wie dem auch sei, nach aktueller Entwurfslage könnten nicht nur Google und Co, sondern auch hunderte anderer Internetangebote betroffen sein. Andersherum ist ebenfalls nicht klar definiert, wer alles das Leistungsschutzrecht künftig beanspruchen darf. Hier drohen massive Rechtsunsicherheiten und Klagewellen. Die LINKE im Bundestag hat dazu eine kleine Anfrage gestellt (BT-Drs. 17/11607), um herauszufinden, wie bewusst dem Justizministerium all diese Rechtsunsicherheiten sind, und wen sie alles betreffen könnten. Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 17/11792) war knapp: Wir wissen es selbst nicht, das müssen Gerichte entscheiden. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere kleine Anfrage ist mittlerweile Anlass für mehrere Gutachten hochangesehener Rechtswissenschaftler, die ebenfalls zum Schluss kommen, dass das Leistungsschutzrecht abzulehnen ist.

Die LINKE teilt Ihre Befürchtung, dass das Leistungsschutzrecht nur einigen wenigen Großunternehmen hilft. Sollte es in Kraft treten, werden es sich unzählige kleine Verlage, aber auch kleine und unabhängige Suchmaschinenanbieter und Newsaggregatoren nicht leisten können, die notwendigen Linzenzverhandlungen zu führen oder das Risiko einzugehen, für nicht lizensierte Übernahmen von Presseinhalten abgemahnt zu werden. Springer und Co werden also in Zukunft mit Google aushandeln, welche Inhalte im Netz zu finden sind. Das ist das Gegenteil der Sicherung von Medienvielfalt und Informationsfreiheit.

Nicht zuletzt ist das Leistungsschutzrecht selbst in der Koalition umstritten. Sowohl in CDU als auch FDP gibt es klare Gegner des Vorhabens. Die anderen Oppositionsfraktionen lehnen es geschlossen ab.

Auch bei der Experten-Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags am 30. Januar zeigte sich, wie unnötig und folgenreich das geplante Leistungsschutzrecht ist. Meine Kollegin Petra Sitte hat zu dieser Anhörung eine klare Stellungnahme abgegeben: http://www.petra-sitte.de/start/aktuelles/detail/zurueck/aktuelles-20/artikel/persoenliches-statement-zur-anhoerung-des-rechtsuasschusses-im-bundestag-zum-geplanten-leistungsschu/

Unter http://blog.die-linke.de/digitalelinke/topics/leistungsschutzrecht/ können Sie sich über unsere Position und die Geschichte des Gesetzentwurfes gerne weiter informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Binder