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Karin Binder
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Frage von Jens S. •

Frage an Karin Binder von Jens S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Binder,

Sie, als Linksfraktion, haben im Juni 2012 in einem Antrag die Begrenzung von Inkassogebühren gefordert. Was ist daraus geworden? Auch gab es im März 2012 einen Referentenentwurf des Bundesministerium der Justiz, von dem man auch keine neueren Informationen finden kann.

In meinen Augen werden hunterttausende Bürger und Firmen von Inkassounternehmen durch überhöhte und erfundenen Kosten daran gehindert, ihre Schuld zu begleichen. Nicht nur, dass diese Menschen am gesellschaftlichen Leben nicht teil haben können. Das Geld fehlt letztenendes im Wirtschaftskreislauf. Und viele Inkassounternehmen spielen gnadenlos ihre Macht aus, da auf der einen Seite die Schuldner zu Bittstellern degradiert sind, zum anderen sie nichts zu befürchten haben, da eine effektive Kontrolle fehlt.

Oftmals werden "notleidende Rechnungen" (bei denen der Gläubiger befürchtet, das Geld nie zu sehen), für einen erheblich geringeren Betrag an ein Inkasso verkauft, der dann im vollem Umfang im Namen des Gläubigers, jedoch auf eigene Rechnung diese beitreibt - mit alles üblichen Kosten. Soll es für solch einen Sachverhalt (der ja rechtlich wieder ander ist) auch eine Regelung geben?

Für Ihre Mühe bedanke ich mich bereits im vorraus und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
aus Sachsen

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Steinführer,

ich freue mich, Ihnen einen sehr aktuellen Fortschritt gegen unseriöses Inkasso mitteilen zu können. DIE LINKE hat erreicht, dass am 23. Februar 2013 dazu eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages stattfindet. Grundlage wird unserer Antrag vom Mai 2012 sein (Drucksache 17/9746).
Als klar wurde, dass der Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken des Bundesjustizministeriums seit März 2012 von der Koalition blockiert wird, haben wir uns interfraktionell um eine Anhörung bemüht. Damit wollen wir erreichen, dass sich der Bundestag endlich mit den Methoden der Inkassobranche zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher beschäftigt und gegebenenfalls von sich aus gesetzgeberisch tätig wird. Nachdem DIE LINKE im November 2012 im Rahmen einer schriftlichen Frage erfahren hat, dass sich der Gesetzentwurf weiter in der Ressortabstimmung befindet, hat unsere Fraktion nun mit einer Kleinen Anfrage nachgehakt. Die Antwort der Bundesregierung ist Anfang 2013 zu erwarten.

In unserem Antrag vom Mai 2012 war es uns wichtig, die Inkassokosten generell zu begrenzen und unlautere Methoden der Inkassobranche zu verbieten. Mit Besorgnis haben wir aber auch registriert, dass über Inkassounternehmen unberechtigte Forderungen zum Beispiel aus unlauterer Telefonwerbung eingetrieben werden. Durch Druck und Tricks werden Verbraucherinnen und Verbraucher zu Zahlungen veranlasst, die gesetzeswidrig sind. Wir teilen Ihre Meinung, dass durch die hohen, oft unlauteren Gebühren der Inkassobranche die Menschen in noch schwierigere Situationen getrieben werden, da es ihnen so immer schwerer fällt, ihre Schulden zu begleichen.

Hinsichtlich Ihrer Nachfrage zu dem Verkauf von „notleidenden Rechnungen“ enthält der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums leider keine Regelung. Wir halten Änderungen hier für unwahrscheinlich.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Binder