Frage an Karen Haltaufderheide von Stefan O. bezüglich Energie
Werden Sie sich für eine Bergrenzung der Leiharbeit aussprechen bzw. strenge Auflagen für Leihfirmen (Lohn, Arbeitszeit, Kündigungsschutz etc.) durchsetzen?
Sehr geehrter Herr Oberschelp,
es hat sich inzwischen - wie es auch von Anfang an zu befürchten war - gezeigt, dass Leiharbeit nicht als Brücke in den regulären Arbeitsmarkt positive Effekte hat, aber sehr wohl deutlich eines der Elemente war, die die ArbeitnehmerInnenrechte geschwächt haben und zum Lohndumping beigetragen haben. Und nun in der Krise sind es natürlich auch die Leiharbeiter, die als erste ihre Jobs verlieren. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Gesetzgebung im Bereich Leiharbeit zu verbessern. Dabei brauchen wir nur auf unsere Nachbarländer zu schauen, die zum Teil wesentlich bessere Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter haben. Durchgängig bei den positiven Ansätzen findet sich das equal-pay-Prinzip. Für die gleiche Arbeit muss der gleiche Grundlohn gezahlt werden - der natürlich nicht unter dem flächendeckenden und gesetzlichen Mindestlohn liegen darf. In Frankreich bekommen Leiharbeiter sogar noch eine Prekariatszulage, die einen Ausgleich für die unsichere Beschäftigung darstellt.
Der ohnehin schwache Kündigungsschutz für Leiharbeiter darf keinesfalls noch weiter ausgehöhlt werden, etwa, indem die Frist für einen Beginn des Kündigungsschutzes von einem halben Jahr auf zwei Jahre heraufgesetzt wird. Vielmehr muss verhindert werden, dass die vorhandenen Regelungen weiter unterlaufen werden.
Wenn die Unterschiede zwischen Leiharbeit und regulären Beschäftigungsverhältnissen nicht mehr so groß sind wie heute, wird voraussichtlich der Anteil der Leiharbeit auch wieder zurück gehen zugunsten einer größeren Zahl von festen Beschäftigungsverhältnissen.
Mit freundlichen Grüßen
Karen Haltaufderheide