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Kai Wegner
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Frage von Christoph S. •

Frage an Kai Wegner von Christoph S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Was halten Sie von folgenden Maßnahmen zur Dämpfung der Wohnungsnot:
1. Abrechnung und Erhebung der Fehlbelegungsabgabe beim Sozialen Wohnungsbau über die Steuererklärung zur Verwaltungsvereinfachung?
2. Bei Sozialwohnungen liege das Belegungsrecht bei Mieterwechsel bei der Fürsorge statt beim Vermieter?
3. Der Staat beschlagnahme in Gebieten mit sehr wenig Sozialwohnungen das Belegungsrecht bei Mieterwechsel z.T. nach Losentscheid zugunsten der Fürsorge? Wie hoch sollte, müsste die Abfindung an den Vermieter sein?
4. Nach Auszug der Kinder oder Tod des Partners Wohnung mit altem billigen Mitvertrag zu groß: Der Staat befielt dem Anbieter einer kleinen Wohnung, die Witwe zum alten qm-Preis aufzunehmen, der Vermieter der großen Wohnung kann diese neu teurer vermieten und entschädigt den Vermieter der kleinen Wohnung und übernimmt die Umzugskosten.
5. Wenn zu viele Bewerber für wenige Sozialwohnungen fragen, wer sollte die Wohnung bekommen und wer wird gebeten, eine freie Wohnung in der Ferne zu nehmen und 1,5h bis 2h pro Richtung zu seinen Freunden und Verwandten oder zur Arbeit zu pendeln: Rentner, Langzeitarbeitslose, Obdachlose, Krankenschwestern, ÖPNV-Fahrer, Hausmeister oder Künstler, nach deren Theateraufführung der ÖPNV nicht mehr fährt? Oder sollte der Staat Quoten pro Gruppe festsetzen oder keine solche Bewertung vornehmen, sollte dies Glücksache oder Sache des organisatorischen Geschicks des Kandidaten sein? Ist der volkswirtschaftliche Schaden relevant, wenn ein wichtige berufliche Aufgabe mangels Wohnung für den Kandidaten nicht besetzt werden kann?
6. Was halten Sie von einer subventionierten BahnCard 100 statt Wohngeld?
7. Was sagen Sie zu dem Satz, „Wenn ein begehrtes Gebiet voll ist, dann ist es voll und dann passt eben keiner mehr rein.“

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. September 2018. Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Gerne nehme ich daher zu Ihren Ausführungen Stellung.

Mehr Quoten und Regulierungen sind fast immer gut gemeint, selten wirksam, und viel zu oft sogar kontraproduktiv. Sicher können im Einzelfall regulatorische Vorgaben sinnvoll sein, um individuelle Härten abzumildern. In langfristiger Perspektive ist es aber allemal besser, das Angebot auszuweiten als den Mangel lediglich zu verwalten. Die Sicherung bezahlbaren Wohnens wird nachhaltig nur gelingen, wenn wir der gestiegenen Nachfrage nach Wohnraum endlich auch ein entsprechend höheres Angebot entgegensetzen. Hier muss der Schwerpunkt aller Anstrengungen liegen.

Die Koalition hat das Ziel, bis zum Ende dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen zusätzliche Wohneinheiten zu errichten. Der soziale Wohnungsbau ist und bleibt dabei eine tragende Säule der Wohnungspolitik des Bundes. Wir ändern eigens das Grundgesetz, damit sich der Bund dauerhaft in der sozialen Wohnraumförderung engagieren kann. Allein bis zum Jahr 2021 wird der Bund den Ländern 5 Milliarden Euro an Fördermitteln für den Bau neuer Sozialwohnungen zur Verfügung stellen. Meine klare Erwartung an die Länder ist, dass diese die Bundesmittel endlich auch vollumfänglich für den Bau neuer Sozialwohnungen einsetzen.

Auch in Zukunft werde ich mich mit Nachdruck für bezahlbares Wohnen und Bauen engagieren, denn Wohnungen sind nicht irgendeine Ware, sondern das Zuhause von Menschen.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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