
(...) Die Bürgerschaft hat dies dann zum Anlass genommen im Rahmen der Diskussion der Bezirksverwaltungsreform hier eine grundlegende Änderungen durchzusetzen. Das Wegereinigungsverzeichnis kann jetzt nur noch in Abstimmungen mit den jeweils zuständigen Bezirksversammlungen geändert werden. Dies sichert aus meiner Sicht die Ortsnähe und die Kenntnisse der jeweiligen konkreten Umstände in den Stadtteilen. (...)