Frage an Kai Voet van Vormizeele von Klaus- Peter S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Vormizeele,
GAL- Chefin Katharina Fegebank von Ihrem werten Koalitionsparner sagte: "Wir unterstützen zivilen Ungehorsam als Form des Protests." (Quelle:MOPO,28.März).
Frage:Gibt es zu dieser Aussage bzw. Rechtsauffassung eine Zustimmung der CDU, oder eine entsprechende Stellungnahme?
Mit freundlichem Gruß
Klaus- Peter Steinberg
Sehr geehrter Herr Steinberg!
Den Fall des „zivilen Ungehorsams“ kennt unser Grundgesetz nur in einem Bereich. Gem. Art. 20 Abs. 4 hat jeder Deutsche das Recht, gegen jedermann Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die in Art. 20 GG niedergelegte Staatsordnung (Föderalismusprinzip, Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Gewaltenteilung, Gesetzesbindung der drei Gewalten, Republikprinzip, Freiheitlich Demokratische Grundordnung) zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Unsere rechtsstaatliche Ordnung stellt niemanden über oder neben das Gesetz. Wer mit Maßnahmen des Staates nicht einverstanden ist, hat sowohl den Rechtsweg offen bzw. kann in einer Demokratie für eigene politische Mehrheit kämpfen.
Ziviler Ungehorsam als bewusster Akt des Rechtsbruches ist für mich in keinem Fall akzeptabel.
Mit freundlichem Gruß
Kai Voet van Vormizeele