Frage an Kai Voet van Vormizeele von Stefan B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Voet van Vormizeele,,
ich finde die Frage von Herrn Nebelbauer durchaus interessant.
Also bitte ich um Beantwortung.
Haben Sie zur Erlangung des des Platzes auf der Landesliste eine Spende in Höhe einer monatlichen Grunddiät an Ihre Partei leisten müssen?
Wenn ja, wie vereinbaren Sie dieses mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und Ihrem Gewissen als Abgeordneter nur eben diesem verpflichtet zu sein?
Was passiert mit Abgeordneten, die diese Spende nicht aufbringen möchten? Müssen diese ihr Mandat im Falle einer Wahl dann wieder abgeben?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Bürger!
Zunächtsmal muss ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen. Ihre Anfrage vom 23.01. wurde erst heute (20.02.) von Kandidatenwatch an mich weitergeleitet.
Zur Sache habe ich mich in der ersten Antwort an Herr Nebelbauer umfänglich geäußert. Auch was das Verfahren angeht. Insofern sind Gedankenspiele, inwieweit ein Abgeordneter sein Mandat wieder abgeben muß, wenn er nicht spendet absurd. Mein Gewissen wird bestimmt nicht dadurch in Frage gestellt, dass ich einen Beitrag zum Wahlkampf meiner Partei leiste. Ich hätte eher ein Problem mit meinem Gewissen, wenn ich mich aus einer solidarischen Finanzierung ausschließen.
Mit freundlichem Gruß
Kai Voet van Vormizeele, MdHB