Frage an Kai Voet van Vormizeele von Jan W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr van Vormizeele,
zunächst einmal möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie hier regelmäßig und umfangreich Rede und Antwort stehen. Dieses Engagement würde ich mir auch bei anderen Abgeordneten wünschen.
Auch wenn ich Wahlcomputer und den DWS grundsätzlich ablehne, empfinde ich die Situation bzgl. der Auszählung der Wahlstimmen am 24.02.2008 keinesfalls als einen Sieg der Demokratie. Ich teile Ihre Bedenken bezüglich der Sicherheitsrisiken, die für das jetzt wahrscheinliche zentrale Auszählen in den Messehallen bestehen.
Bei dem Volksentscheid 2004 habe ich nicht für das neue Wahlrecht gestimmt. Ich habe zwar die aktuellen Diskussionen und Probleme so nicht kommen sehen, wunderte mich aber damals über diesen aus meiner Sicht sehr exotischen Vorschlag eines neuen Wahlrechts. Dies gilt sowohl für die Version, die zum Zeitpunkt des Volksentscheids (10 Stimmen pro Wähler und Abstimmung) zur Diskussion stand, als auch für das jetzt gültige Verfahren (6 Stimmen pro Wähler und Abstimmung).
Was wir jetzt haben, ist m.E. nicht mehr Demokratie, sondern eher unnötig mehr "Kuddelmuddel".
Es gibt in Deutschland andere bewährte Wahlverfahren, die per Handauszählung durchführbar sind, beispielsweise das Verfahren welches zur Bundestagswahl angewandt wird (jeweils eine Erst- und Zweitstimme pro Wähler und Abstimmung).
Sollte sich das am 24.02. anzuwendende Verfahren als unpraktikabel erweisen (wovon ich persönlich ausgehe), würden Sie einen Umstieg auf ein an die Bundestagswahl angelehntes Verfahren als geeignet ansehen?
Ich frage ausdrücklich nicht, ob so ein Umstieg nach der nächsten Wahl politisch möglich sein wird, da niemand von uns die dann gültigen Mehrheitsverhältnisse kennt.
Mit freundlichen Grüße
Jan Weinschenker
Sehr geehrter Herr Weinschenker!
Die CDU hat sich im Jahre 2004 für eine Wahlrecht ausgesprochen, dass dem Bundestagswahlrecht sehr ähnelte (2 Stimmen, Landesliste und Wahlkreis). Dies fand bei der Bevölkerung keine Mehrheit. Zu spekulieren, warum das so war ist heute müßig. Die Änderungen die wir als Mehrheitsfraktion vorgenommen haben, waren immer an dem Grundgedanken orientiert, möglichst wenig Eingriffe in die "Grundphilosophie des volksbeschlossenen Wahlrechts" vorzunehmen. Deshalb haben wir auch das Panaschieren und Kumulieren beibehalten, obwohl es ein Kommunalwahlelement ist und kein Landtagswahlelement.
Wir werden jetzt abwarten müssen wie diese Wahl abläuft und auch wie sich dieses neue Wahlrecht in der Praxis bewährt. Dazu gehört für mich auch die Frage, ob die derzeitigen riesigen Mehrmandatswahlkreise wirklich die beste aller Ideen ist, oder ob sie nicht vielmehr die Ferne von Bürger und Wahlkreisabgeordneten fördern.
Dies wird man in den ersten 2 Jahren nach der Bürgerschaftswahl alles bewerten müssen. Ich bin aber ausgesprochen vorsichtig was eine Änderung des jetzt vorhandenen Wahlrechts angeht. Wir haben als Union monatelang öffentlich "Prügel" bezogen, für einige geringe Änderungen. Jetzt dieses Wahlrecht noch einmal anzugehen, um es umfassend zu ändern, ist ein schwieriger politischer Akt, der gut überlegt sein will.
Aber ich stimme ihnen inhaltlich voll zu, dass ein 2-Stimmenwahlrecht mit mehr Wahlkreisen für Hamburg die deutlich bessere Lösung gewesen wäre.
Mit freundlichem Gruß
Kai Voet van Vormizeele, MdHB