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Kai Voet van Vormizeele
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Frage von Birgit I. •

Frage an Kai Voet van Vormizeele von Birgit I. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr van Vormizeele,

danke für Ihre Antwort. Ich sehe einen Dissens zur Frage, ob der Verfassungs-Satz: „Der Senat legt dem Volk den Gesetzentwurf [...] vor“ auch dem Sinn nach erfüllt wurde. Ich möchte dieses aber nur feststellen.

Bernd Reinert, der Fraktionsvorsitzende der CDU, hält es jetzt für eine gute Idee, den Vorschlag des Volksbegehrens von 1998 aufzugreifen und die Abstimmungsvorlage in das „Informationsheft“ aufzunehmen.
Ich möchte keine politische Werbung in meinem privaten Briefkasten. Ich halte die Übersendung der „Stellungnahme“ der Bürgerschaft nicht für freundlich.

Der Begriff „bürgerfreundlich“ ist ein Wort der politischen Werbung. Wenn er z. B. im Kontext mit dem Abbau von Zustimmungsquoren verwendet wird, wird ein objektives Gesamtinteresse „der“ Bürger suggeriert, das es real gar nicht gibt. Es wird verschleiert, dass zum Beispiel das Ziel Quoren-Abbau gegenüber denjenigen Bürgern nicht besonders freundlich ist, die Anhänger ausschließlich der repräsentativen Demokratie sind und die deshalb nicht freiwillig an Abstimmungen teilnehmen. Das ist ihr gutes Selbstbestimmungs- und Freiheitsrecht nach Artikel 2 GG.

Anders als diese habe ich keine grundsätzlichen Einwände gegen real wirksame plebiszitäre Elemente. Ich habe mich gefreut, dass nun seitens der CDU-Fraktion das Problem der Verbindlichkeit von Volksgesetzgebung ernster genommen wird, als dieses aus der „Stellungnahme“ erkennbar war.

Mir ist bewusst: nur die Angeordneten sind gewählte „Vertreter des ganzen Volkes“ und aller Bürger.

Was halten Sie von der Idee,
• dass die Bürgerschaft frühzeitig in der nächsten Legislaturperiode den Komplex der Volksgesetzgebung wieder aufnimmt und
• der Verfassungsausschuss in dieser Legislaturperiode eine Internetseite sowie eine Post-Sammelstelle einrichtet, um zunächst nur – ohne Diskussion, in Kurzform genannte - persönliche und rechtliche Probleme zu sammeln, die Bürgerinnen und Bürgern bei der Volksgesetzgebung auffielen?

MfG
B. Imroll

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Imroll!

Ihre Frage enthält eine Reihe von interessanten Ansätzen, die leider in einem solchen Forum nicht vertieft debattiert werden können. Den Sinn oder "Un"sinn von begleitenden Stellungnahmen bei einem Volksentscheid kann man sehr unterschiedlich sehen. Ich denke, sowohl die Bürgerschaft als auch "Mehr Demokratie" werden jeweils ihre eigene Stellungnahmen im Lichte der Diskussion der letzten 3 Wochen noch einmal intern bewerten.

Grundsätzlich hoffe ich, dass nach der Bürgerschaftswahl sich die teilweise sehr grundsätzlichen Positionen wieder so weit "beruhigt" haben, dass ein konstruktiver Dialog einsetzen kann. Sollte einer solcher Dialog entstehen, wäre das von Ihnen vorgeschlagene Forum ein sehr guter Weg. Die Bürgerschaft hat schon bei anderen Vorhaben durchaus sehr gute Erfahrungen mit Internet-Foren gemacht, die den Bürger beteiligen und seine konstruktiven Vorschlägen abfragen.

In diesem Sinne komme ich dann gerne auf Ihre Idee zurück!

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB