Frage an Kai Voet van Vormizeele von Knut B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Herr Voet van Vormizeele,
vielen Dank für die schnelle Reaktion auf meine Frage. Leider muss ich noch einmal nachfragen.
Mir ist aufgefallen, dass das, was Sie als "Stellungnahme der Bürgerschaft" bezeichnen, genau das ist, was in der Stadt auf CDU-Plakaten und auf der CDU-Landesverbands-Webseite bekannt gegeben wird. Also verstehe ich immer noch nicht, weshalb die CDU-Stellungnahme nicht als solche gekennzeichnet ist bzw weshalb die Stellungnahme der Bürgerschaft die der CDU ist. In der Bürgerschaft sind doch drei verschiedene Parteien vertreten, weshalb ist es dann verwerflich, dass die drei Parteien verschiedene Stellungnahmen abgeben wenn sie nicht einer Meinung sind?
Leider sind Sie überhaupt nicht auf meine Frage eingegangen, weshalb die CDU die beiden Volksentscheide zum Wahlrecht und zum LBK ignoriert hat. Besonders auf eine Antwort auf diese Frage bin ich sehr gespannt. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dazu noch antworten würden.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Biermann
Sehr geehrter Herr Biermann!
Zu der Fragestellung des Volksentscheides "LBK" habe ich mich geäußert. Hier haben wir inhaltlich wohl einen Dissens. Im Übrigen sei mir der Hinweis erlaubt, dass nicht LBK, Wahlrecht, die Hamburger Wasserversorgung oder die Kindestagesbetreuung Gegenstand dieses Volksentscheides sind, sondern die Frage, ob künftig bereits 35 % der Hamburger die Verfassung unserer Stadt ändern können oder nicht.
Zum Absender der beiliegenden Information noch einmal zur Verdeutlichung: Die Stellungnahme auf den ersten 8 Seiten ist die des Hamburger Landesparlamentes. Die nachfolgende ist die der parlamentarischen Minderheit. Die Parlamentsmehrheit war, wie ich meine zur Recht, der Auffassung, dass der Wahlkampf für die kommende Bürgerschaftswahl nicht mit der inhaltlichen Auseinandersetzungen um die Herabsetzung der Quoren zu tun hat. Dies sehen SPD und GAL wohl anders. Ansonsten würden sie die laufende Kampagne des Volksentscheides, gemeinsam mit dem DGB, nicht mit ca. 85.000 € finanzieren.
Mit freundlichem Gruß
Kai Voet van Vormizeele