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Kai Voet van Vormizeele
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Frage von Matthias L. •

Frage an Kai Voet van Vormizeele von Matthias L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geerhter Herr van Vormizeele,

Es geht mir -als MItglied im Hamburger Fürsorgeverein- um die aktuelle Novellierung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetz.
Leider sind bei der Gesetzvorlage weder Sachverständige noch Experten (Fürsogeverein) angehört worden.
Eine solche einseitige Vorlage verstößt gegen die Demokratie, wonach die Beteiligten mit in die Entscheidung einzubeziehen sind.
Ich frage Sie daher sehr geerhter Herr van Vormizeele, ob Sie eine solche Gesetzesvorlage ernsthaft ohne Anhörung von Experten und Sachverständigen im Rechtsausschuß passieren lassen ?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Latteyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Latteyer!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie mir und anderen Kollegen aus dem Rechtsausschuss gestellt haben.

Lassen Sie mich einige Dinge richtig stellen:

Der Rechtsausschuss der Bürgerschaft hat sich während seiner Sitzung am 28. Juni darauf verständigt, eine Expertenanhörung zum Hamburgischen Strafvollzugsgesetz durchzuführen. Im Rahmen der Anhörung werden verschiedene von den Fraktionen benannte Sachverständige gehört werden.

Eine Reihe von Verbänden und Institutionen, die mit der Arbeit des Strafvollzuges in Verbindung stehen, wurden bereits während der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt. Der Gesetzentwurf wurde dem Weißen Ring, dem Landesverband Hamburgischer Strafvollzugsbediensteter, den Berufsverbänden der Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, den Kirchen, der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe Regionalgruppe Nord, den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (DGB und DBB), der Agentur für Arbeit, den Freien Wohlfahrtsverbänden (ASB, AWO, Caritas, DRK, Diakonisches Werk) und dem Forum Hamburger Straffälligenhilfe mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Die abgegebenen Stellungnahmen der genannten Verbände und Institutionen fielen naturgemäß – in Abhängigkeit von den eigenen Interessen und Standpunkten – unterschiedlich aus. Verschiedene Stellen des Gesetzentwurfes wurden daraufhin geändert. Im Hinblick auf die Schwerpunkte des Gesetzentwurfes konnte einigen Stellungnahmen nicht gefolgt werden.

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB