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Kai Voet van Vormizeele
CDU
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Frage von Rainhard B. •

Frage an Kai Voet van Vormizeele von Rainhard B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Voet van Vormizeele,

in der Presse ist viel über die Kandidatenaufstellungen in der CDU zu lesen, so auch darüber, daß es im Wahlkreis Barmbek-Uhlenhorst eine Kampfabstimmung zwischen Ihnen und Herrn Grapengeter gab. Leider hat die Presse dieses Ergebnis nicht berichtet. Daher habe ich als Wahlberechtigter und langjähriger CDU-Wähler im Wahlkreis Barmbek-Uhlenhorst mehrere Fragen:
1) Wie ist die Abstimmung ausgegangen?
2) Warum musste es eine Kampfabstimmung geben? Musste man der Öffentlichkeit dieses Zeichen der Zerstrittenheit geben?
3) Warum haben Sie überhaupt das Wahlkreis-Wahlrecht von "Mehr Demokratie" beibehalten? Meiner Ansicht nach ist es für eine funktionierende Fraktion in einer Großstadt wichtig, sicherzustellen, daß alle Fachgebiete und nicht jeder Stadtteil vertreten ist. Für den Bürger hingegen ist nur die Zahl der Abgeordneten einer Partei (von wegen der Mehrheiten) und nicht die Person wichtig. Diejenigen, die nach Personen wählen, gehen eh nur nach dem Spitzenkandidaten und nicht nach Leuten vor Ort, die man weder kennen kann noch muß, sondern das Gesamtbild zählt.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Bickel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bickel!

Zunächst enmal die Sachinformation vorweg: Es gab in der Wahlkreiskonferenz keine "Kampfabstimmung". Herr Grapengeter hat für den Wahlkreiskisten-Platz 2 kandidiert und ich für den Platz 1. Beide sind wir mit großer Mehrheit von den Mitgliedern der CDU gewählt worden.

Zu Ihrer Frage, warum wir die Wahlkreise beibehalten haben. Zunächst mal bin ich ein bekennender Anhänger von Wahlkreisen. Ich bin fest überzeugt davon, dass eine Anbindung der Abgeordneten an ihre jeweilige regionale Herkunft sehr sinnvoll ist. Desalb hatte die Bürgerschaft parallel zum Entwurf von "Mehr Demokratie" ein kleinteiligeres Wahlkreismodell für Hamburg vorgeschlagen (50 Wahlkreise). Dies fand keine Mehrheit beim dem Volksentscheid zum Wahlrecht im Juni 2004. Wir haben als CDU nur die Teile des Wahlrechtes geändert, die wir für rechtswidrig halten bzw. für die gesamtstädtischen extrem schädlich. Das jetzt gewählte Wahlkreismodell (17 Mehrmandatskreise) halte ich zwar für grundfalsch, weil es viel zu große und bürgerferne Wahlkreis schafft, ist jedoch weder rechtswidrig noch schädlich für das Hamburger Gemeinwesen. Insofern haben wir diese Regelung beibehalten.

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB