Frage an Kai Voet van Vormizeele von Frankmartin W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Voet van Vormizeele,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort.
Bleiben Sie bei der Aussage, dass 79 % der Hamburger beim Volksentscheid im Wahllokal waren und das neue Wahlrecht nicht wollten?
Die Expertenanhörung hat vor allem verdeutlicht, wie bedenklich und politisch unklug die gegenwärtige Pervertierung des beschlossenen Wahlrechts ist. Welche konkreten Verfassungsrechtlichen Bedenken haben die Experten Ihrer Meinung nach bei dem jetzt geltenden Wahlrecht deutlich gemacht?
Mit freundlichen Grüßen
Frankmartin Wiethüchter
Sehr geehrter Herr Wiethüchter!
Zu der Frage der Legitimation des Volksentscheides habe ich mich geäußert.
Zu Ihrer Frage hinsichtlich der von den Experten geäußert Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des gültigen Wahlrechts seien hier einige genannt:
Verlängerung der Wahlperiode der Bezirksversammlungen in der laufenden Amtsperiode
Einteilung von Wahlkreisen durch die Bezirksversammlung
Anwendung von Kommunalwahlrecht (Panaschieren und Kumulieren auf der Landesebene)
Notwendige Systemverständlichkeit für alle Wähler
Diese Punkte haben uns bewegt als Parlamentsgesetzgeber unsere Primärverantwortung wahrzunehmen und hier maßvolle Änderungen vorzuschlagen.
Mit freundlichem Gruß
Kai Voet van Vormizeele