Frage an Kai Voet van Vormizeele von Frankmartin W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Voet van Vormizeele,
laut Protokoll der Expertenanhörung des Verfassungsausschusses am 21.6.2006 haben Sie behauptet 79 % der Hamburger wollten die Wahlrechtsänderung nicht, obwohl sie im Wahllokal waren. Sicherlich meinten Sie die Wahlberechtigten. Aber dennoch ist diese Behauptung absurd. Von mir aus können Sie behaupten, dass 34 % der Abstimmungsberechtigten im Wahllokal waren (was eigentlich auch nicht stimmt, denn 7 % haben mit Briefabstimmung gestimmt). Richtig hingegen ist, dass 66,7 % derjenigen, die über den Vorschlag der Volksinitiative abgestimmt haben, für das geltende Wahlrecht gestimmt haben. Die absolute Zahl: 256.973 von 385.350 gültigen Stimmen. Dagegen haben 128.377 gestimmt, das sind 10,6 % der Abstimmungsberechtigten (8 377 / 1 215 928). Zum Vergleich:
am selben Wahltag erhielt die CDU 154.690 Stimmen. Sind sie im Protokoll falsch zitiert? Sind sie anderen Parteifreunden auf den Leim gegangen, die diese 79% in einen unsachgemäßen Zusammenhang gestellt haben? Distanzieren Sie sich von Ihrer Aussage? Sehen Sie ein, dass die CDU sich durch ihre Volksignoranz ins Abseits bewegt? Gibt es überhaupt die Möglichkeit zurückzurudern, wenn doch der Gesetzgebungsprozess so schön im Fluss der eigenen Parteimacht davoneilt?
Entschuldigen Sie bitte meine Polemik, gerne würde ich diese Dinge noch sachlicher diskutieren, wenn sich die Hamburger CDU nicht fortlaufend über Volksentscheide hinwegsetzen würde und endlich die Chancen entdecken würde, die sich aus mehr direkter Demokratie ergeben können.
Mit freundlichen Grüßen
Frankmartin Wiethüchter
Ergebnis des Volksentscheides am 13. Juni 2004: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/wahl/volksabstimmungen/2004/neues_20wahlrecht/ergebnis-ve-wahlrecht-pdf,property=source.pdf
Ergebnis der Europawahl am 13. Juni 2004:
http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/europawahl2004/ergebnisse/landesergebnisse/le_tabelle_2.html
Sehr geehrter Herr Wiethüchter!
Wie Sie am Ende Ihrer Ausführungen zu Recht bemerken, sind diese eher polemisch gemeint, als sachlich. Insofern will ich auf diese Teile auch nicht weiter eingehen.
Im Gegensatz zu Ihren Anmerkungen bleibe ich jedoch bei meiner Behauptung, dass nur ca. 21 % der Hamburger dieses Wahlrecht gewollt haben. Hier von einer breiten demokratische legitimierten Basis zu sprechen halte ich für ausgesprochen fragwürdig. In der Expertenanhörung war die deutliche Verwunderung mehrerer Verfassungrechtler zu merken, dass Hamburg hier so geringe Zustimmungsquoren zu läßt.
Im Übrigen, hat das Hamburgische Verfassungsgericht deutlich gemacht, dass der Parlementsgesetzgeber im besonderen in der Verantwortung steht, wenn es darum geht erkannte Fehlentwicklungen des Volksgesetzgebers zu korrigieren.
Die Expertenanhörung hat verdeutlicht, dass es eine Reihe von konkreten verfassungsrechtlichen Bedenken bei dem jetzt geltend Wahlrecht gibt. Diese haben wir im Einzelnen aufgenommen und werden sie korrigieren. Dies ist hat Nichts zu tun mit "Parteimacht", sondern mit der Wahrnehmung von Verantwortung für das Bundesland Hamburg.
Mit feundlichem Gruß
Kai Voet van Vormizeele, MdHB