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Kai Voet van Vormizeele
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Frage von Gerd H. •

Frage an Kai Voet van Vormizeele von Gerd H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

für die Bewertung der Qualität eines Abgeordneten ist auch dessen beruflicher Hintergrund wichtig. Bei Abgeordnetenwatch.de finden wir als Angabe zu Ihrer beruflichen Qualifikation den Hinweis "Jurist".

1. Darf ich mir die Frage erlauben, ob Sie tatsächlich über einen Abschluss (1. bzw. 2. jur. Staatsexamen) als "Jurist" verfügen?
2. Welchen beruflichen Abschluss haben Sie sonst noch?

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Hambrinker

Portrait von Kai Voet van Vormizeele
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hambrinker!

Abgeordnete sind gegenüber dem Hamburgischen Parlamentspräsidenten zur Abgabe bestimmter Erklärungen verpflichtet. Diese Erklärungen habe ich abgegeben. Sofern sie dem Gesetz nach veröffentlichungspflichtig sind, sind sie entsprechend veröffentlicht worden. Weitere Angaben werde ich nicht veröffentlichen, da sie zur Beurteilung meiner politischen Arbeit ( i.S. des was ich bisher geleistet habe) oder aber meiner Meinung zu anderen Themen nicht relevant sind. Jederzeit stehe ich gerne für eine politische Frage zur Verfügung. Im Übrigen sind die Angabe in dem Profil von Abgeordnetenwatch nicht von mir gemacht worden.

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele