Frage von Annett M. • 23.11.2021
Wie wird mit den umgeimpften Gastronomen, Kosmetiker/innen und eigentlich ja auch den Frisören unter der 2G Regel verfahren, da ja bei geschlossenen Räumlichkeiten genauso diese 2G einhalten müssen?!
Steht hier das Recht der Berufsausübungsfreiheit den Pandemie Verordnungen im Weg? Wenn zB in Selbständiger Tätowierera am nicht geimpft ist, kann er nicht mehr arbeiten. Wer zahlt seinen Lohnausfall? Ich hoffe sehr, dass diese Menschen sich an die 2G regeln halten müssen und auch dementsprechend kontrolliert werden, denn bislang hat mir der Gastronom „seinen“ Nachweis nicht freiwillig gezeigt…???!!!
Antwort ausstehend von Kai Klose Bündnis 90/Die Grünen