Frage an Kai Klose von Christine K. bezüglich Finanzen
Laut Newsletter des LSBH planen die Bundesländer Hamburg und Bremen eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, die Umsatzfreigrenze des § 64 Absatz 3 der Abgabenordnung von bisher 35.000 € auf 45.000 € anzuheben, so dass Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erst bei Überschreitung der Grenze von 45.000 € körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig werden.
Haben Sie vor diese Initiative zu unterstützen? Damit würden Sie mittelgroße Vereine, die gerade noch ehrenamtlich geführt werden könne, sehr unterstützen, da diese Vereine zur Deckung ihrer Kosten zwangsläufig mehr Erträge aus wirtschaftlichem Zweckbetrieb und Veranstaltungen erwirtschaften müssen. Teile dieses ehrenamtlich erwirtschafteten Geldes müssen derzeit wegen der zu niedrigen Freigrenzen leider als Steuern wieder dem Vereinsvermögen entnommen werden. Das tut echt weh!
Sehr geehrte Frau Krämer-Stein,
wir GRÜNE schätzen das ehrenamtliche Engagement und die gemeinnützige Arbeit, wie sie in zahlreichen Vereinen stattfindet, außerordentlich. Die derzeitige Freigrenze von 35.000 EUR nach § 64 Absatz 3 Abgabenordnung halten wir ebenfalls für zu niedrig, da sie zum letzten Mal vor zehn Jahren angepasst wurde. Daher hat die grün mitregierte Landesregierung in der Bundesratssitzung vom 21. September 2018 der von Ihnen genannten Bundesratsinitiative "Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung von 35.000 EUR auf 45.000 EUR“ zugestimmt. In der Sitzung vom 21. September hat der Bundesrat mehrheitlich eine Entschließung gefasst, die die Bundesregierung auffordert einen Gesetzvorschlag zur erarbeiten, der eine Erhöhung der Freigrenze um 10.000 EUR vorsieht, da eine entsprechende Veränderung der Abgabenordnung nur bundesgesetzlich erfolgen kann.
Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Klose