Frage von Jörg M. •

Erklären Sie bitte den Unterschied zwischen E-Antrieb Wohnmobil und Verbrenner-Antrieb laut neuer Führerscheinverordnung Führerschein B bis 4250 kg

Warum wird nicht das Modell vom Alternativen Antrieb auf den Verbrenner-Antrieb übernommen mindestens 2Jahre Unfallfrei Es ist wieder einmal ein Griff in die Geldbörse der Fahrerinnen und Fahrer eines Wohnmobils mit Verbrenner-Antrieb

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lieber Jörg M.,

Vielen Dank für Ihre Frage. In der neuen EU-Führerscheinrichtlinie haben wir erreicht, dass Wohnwagen und alternativ betriebene PKWs aufgrund ihrer Besonderheiten mehr wiegen dürfen. Elektroautos sind oft schwerer, weil sie ein anderes Antriebssystem haben. Deshalb wird die Gewichtsgrenze von PKWs mit alternativem Antrieb, die mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen, auf 4,25 Tonnen, bzw. maximal 5 Tonnen mit Anhänger, angehoben. Über einem Gewicht von 3,5 Tonnen sind mindestens 2 Jahre Erfahrung mit PKW-Führerschein, kombiniert mit einer Schulung oder einem Test, nötig. Die gleiche Gewichtsregelung gilt für Verbrenner-betriebene Wohnmobile. Wohnmobile sind Spezialfahrzeuge, die oft nachhaltigere Formen des Tourismus ermöglichen. Gleichzeitig stellen sie aufgrund ihrer Abmessungen eine besondere Herausforderung für das Fahren dar. Sie dürfen von nun an also auch ein maximales Gesamtgewicht von 5 Tonnen haben. Und auch hier gilt: Über einem Gewicht von 3,5 Tonnen sind mindestens 2 Jahre Erfahrung mit PKW-Führerschein, kombiniert mit einer Schulung oder einem Test, nötig. Ein zusätzlicher Spielraum für Wohnmobile mit alternativem Antrieb ist in der aktuellen Richtlinie zwar vorgesehen, aber noch nicht konkret festgelegt, da solche Modelle bislang kaum existieren. 

Viele Grüße,

Jutta Paulus

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