Frage an Jutta Paulus von Bernd R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Paulus,
meine 5 Fragen zu Transparenz zum
Jobcenter Deutsche Weinstraße (J-D-W),
konnten oder wollten Sie mir nicht beantworten trotz Freiheitsinformationsgesetz.
http://www.abgeordnetenwatch.de/jutta_paulus-1031-71365--f402518.html#q402518
Darf ich Sie bitten die Frage weiter zu recherchieren oder nennen Sie mir den Hinderungsgrund wenn Sie nicht zuständig sind für Transparenz.
1. In welcher Rechtsform wird die Einrichtung J-D-W geführt?
2. Wo ist die Vereinssatzung/Gesellschaftsvertrag J-D-W öffentlich einzusehen?
2.1 Der Tätigkeits-/Geschäftsvertrag müsste von J-D-W nicht veröffentlicht werden. Bitte nennen Sie mir die Rechtsnorm?
3. Nennen Sie mir die Rechtsnorm aufgrund der J-D-W von der Impressum Veröffentlichung befreit ist bei unbekannter Rechtsform des J-D-W.
4. Hat der J-D-W das Recht, Gelder auf Konten zu führen und zu verrechnen, die nicht in seinem Eigentum stehen, und auch keine wirksame Vollmacht vorliegt, um diese Gelder zu verwalten?
Gerne bin ich bereit Ihnen bei der Auffassungsgabe der ursprünglichen Frage behilflich zu sein.
Die Mindestanforderung für die Einrichtung eines Kontos/Kontovertrag enthält folgendes.
4.1 Genaue Bezeichnung des Kontos
4.2 Bezeichnung der Kontoart
4.3 Angaben zur Person des Kontoinhabers
4.4 Angaben nach § 8 Geldwäschegesetz (Konto für eigene oder fremde Rechnung)
4.5 Einbeziehung der AGB (Allgemeine Geschäftsbeziehungen) und evtl. Sonderbedingungen
4.6 Unterschrift des Antragstellers
4.7 Vermerke zur Legitimation (§ 154 AO) und Bearbeitungsvermerk der Bank
5. Wo ist die Kontaktadresse des behördlichen Datenschutzbeauftragten des J-D-W veröffentlicht?
Sie finden den Datenschutzbeauftragten im rechtmäßigen unterschrieben Geschäftsverteilplan.
Nach welcher Rechtsnorm ist J-D-W befreit den Geschäftsverteilplan nicht zu veröffentlichen.
Sind Sie nach meinen Fragen sich wirklich sicher das der J-D-W rechtmäßig tätig ist?
In voraus besten Dank für Ihre Bemühungen.
Bernd Rieder
Tel 01796923192
Sehr geehrter Herr Rieder
ich sehe mich in meiner "Funktion" als Kandidatin außerstande, andere Möglichkeiten der Recherche zu nutzen als Sie.
Bitte wenden Sie sich an das Landratsamt bzw. die Kreisverwaltung. Diese Ämter müssten in der Lage sein, Ihnen Auskunft zu geben. Sie sind auch die richtigen Adressaten für Ihre Anwürfe hinsichtlich "Freiheitsinformationsgesetz".
Mit freundlichem Gruß
Jutta Paulus