Frage an Jutta Paulus von Bernd R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Paulus,
ich habe verschiedene Fragen zu Transparenz über das
Jobcenter Deutsche Weinstraße (J-D-W),
Friedrich-Ebert-Straße 17, D 67433 Neustadt,
E-Mail: Jobcenter-Deutsche-Weinstrasse@jobcenter-ge.de
das in Ihrem Wahlkreis tätig ist.
Offiziell wurde nur
http://www.arbeitsagentur.de/nn_588604/Navigation/Dienststellen/RD-RPS/Landau/Jobcenter-Deutsche-Weinstrasse/Jobcenter-Deutsche-Weinstrasse-Nav.html
veröffentlich.
Nach meinen Wissen ist mir inoffiziell bekannt, ich bitte um Berichtigung wenn mir ein Recherchefehler unterlaufen ist, dass das:
"Jobcenter Deutsche Weinstraße", vertreten z.Z. durch Frau E. F., ist eine gemeinsame Einrichtungen zwischen der Bundesagentur für Arbeit, als selbstverwaltete Bundesoberbehörde in der Rechtsform "´Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Rechtsaufsicht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales".
Die Behördenleitung der Bundesagentur für Arbeit hat z.Z. Herr F. W. u. von Landkreis Bad Dürkheim, vertreten z.Z. durch den Landrat, Herrn Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU).
Der administrative Ansprechpartner ist benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain jobcenter-ge.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden ist Frau S. R. B-f-A
Nun zu meinen öffentlichen Fragen:
1. In welcher Rechtsform wird die Einrichtung J-D-W geführt?
2. Wo ist die Vereinssatzung/Gesellschaftsvertrag J-D-W öffentlich einzusehen?
3. Ist der J-D-W befreit von der Veröffentlichung des Impressum?
4. Hat der J-D-W das Recht, Gelder auf Konten zu führen und zu verrechnen, die nicht in seinem Eigentum stehen, und auch keine wirksame Vollmacht vorliegt, um diese Gelder zu verwalten?
5. Wo ist die Kontaktadresse des behördlichen Datenschutzbeauftragten des J-D-W veröffentlicht?
Über eine kurzfristige und fundierte Antwort mit Quelleangaben würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
Sehr geehrter Herr Rieder,
vielen Dank für Ihren interessanten Fragenkomplex!
Ihre inoffiziellen Kenntnisse habe ich in der Tat im Web nirgends gefunden.
1. In welcher Rechtsform wird die Einrichtung J-D-W geführt? Aus den Veröffentlichungen der Arbeitsagentur Nürnberg geht nur hervor, dass das Jobcenter Deutsche Weinstraße zu den gemeinsamen Einrichtungen (Träger = Arbeitsagentur + Kommune) zählt. Die grundsätzlichen Bestimmungen für die gemeinsamen Einrichtungen finden sich in Sozialgesetzbuch II, § 44. Hier ist allerdings keine Rechtsform festgelegt; diese bestimmen die Träger selbst.
2. Wo ist die Vereinssatzung/Gesellschaftsvertrag J-D-W öffentlich einzusehen? Schon die Rechtsform des Jobcenters Deutsche Weinstraße habe ich im Internet nicht recherchieren können; einen Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches erst recht nicht. Sollte es sich beim Jobcenter um eine Anstalt öffentlichen Rechts handeln, ist nach meinem Kenntnisstand eine Veröffentlichung des Vertrags nicht verpflichtend.
3. Ist der J-D-W befreit von der Veröffentlichung des Impressum? Da das Jobcenter keinen eigenen Internetauftritt unterhält, entfällt diese Veröffentlichungspflicht.
4. Hat der J-D-W das Recht, Gelder auf Konten zu führen und zu verrechnen, die nicht in seinem Eigentum stehen, und auch keine wirksame Vollmacht vorliegt, um diese Gelder zu verwalten? Ich muss gestehen, dass ich Ihre Frage nicht wirklich verstehe. Handelt es sich um Gelder, die den Leistungsberechtigten zustehen? Inwiefern liegt keine Vollmacht vor?
5. Wo ist die Kontaktadresse des behördlichen Datenschutzbeauftragten des J-D-W veröffentlicht?
Diese habe ich im Internet ebenfalls nicht gefunden. Unter der gebührenfreien Rufnummer der Arbeitsagentur wurde mir die Auskunft erteilt, dass jedes Jobcenter einen eigenen Beauftragten habe. Trotz mehrfacher Versuche zu unterschiedlichen Tageszeiten ist es mir auch nicht gelungen, eine/n Mitarbeiter/in des Jobcenters telefonisch zu erreichen, um den Namen des Beauftragten zu erfragen. Auch einen diesbezüglichen öffentlichen Aushang habe ich in der Gartenstr. 30 nicht gefunden.
Eine "fundierte Antwort mit Quellenangaben" kann ich Ihnen also leider einstweilen nicht liefern. Ich versuche aber weiterhin, Näheres zu erfahren. Haben Sie bezüglich dieses Themenkomplexes einmal auf Verwaltungsebene nachgefragt? Denn die Kreisverwaltungen müssten in die Trägerschaft eingebunden sein.
Herzlichen Gruß
Jutta Paulus