Frage an Jutta Kodrzynski von Rene´ R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Kodrzynski!
Wenn man sich ihrer Qualifikation anschaut, glaube ich nicht, dass Sie in der Bezirksversammlung etwas bewirken können. Diese ist doch stark verwaltungsrechtlich, und vor allen juristisch geprägt, es geht ja um die Umsetzung von Gesetzen. Was können Sie dazu sagen?
Sehr geehrter Herr Rudorff,
wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, haben Sie auf Grund meiner Ausbildungen Zweifel daran, dass ich qualifizierte Arbeit in der Bezirksversammlung leisten kann. Ich kann Sie hier beruhigen. Alle Mitglieder der Bezirksversammlung kommen, wie auch ich, aus den unterschiedlichsten Berufen und stellen in Ihrer Gesamtheit einen Querschnitt durch die Bevölkerung dar. Jeder und jede bringt unterschiedliches Wissen und Erfahrungen mit. Für spezielle Fragestellungen finden, vor Beschlussfassungen, Anhörungen mit Fachleuten statt. Wir, die Mitglieder der Fraktion der GAL, bilden uns ständig weiter und können in der Regel auf einen umfangreichen Erfahrungs- und Wissensschatz zurückgreifen. Eine rein juristische und/ oder verwaltungsrechtliche Ausbildung ist somit nicht erforderlich. Ganz im Gegenteil geht es in den Beratungen der Bezirksversammlung der Fachausschüsse und den Regionalausschüssen häufig um ganz alltägliche Dinge, die etwas mit gesundem Menschenverstand und insbesondere mit Abwägung von Interessen zu tun haben.
Die Aufgaben der Bezirksversammlung lassen sich wie folgt zusammenfassen: „Die Bezirksversammlung kontrolliert (und hier zitiere ich aus dem Bezirksverwaltungsgesetz) die Führung der Geschäfte des Bezirksamts. Sie kann in allen Angelegenheiten, für die das Bezirksamt zuständig ist, das Bezirksamt bindende Beschlüsse fassen.“ Für die konkrete Arbeit in der Bezirksversammlung bedeutet dies, dass die Mitglieder der in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen Anregungen der Bürgerinnen und Bürger oder direkt aus den Fraktionen aufnehmen, in der Bezirksversammlung oder in den entsprechenden Fachausschüssen beraten und die Verwaltung auffordern Beschlüsse umzusetzen.
Bevor die Bezirksversammlung einen Beschluss fasst, der Vorgaben für die Ausübung des Ermessens des Bezirksamtes im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens macht,( hier zitiere ich noch einmal das Gesetz) , informiert das Bezirksamt die Bezirksversammlung über den Sachverhalt und die rechtlichen Grenzen der Ausübung des Ermessens. Eine rechtliche Bewertung der Beschlüsse würde, sofern erforderlich, somit durch das Bezirksamt erfolgen.
Ich hoffe ich konnte Ihre Befürchtungen zerstreuen und verbleibe
Mit freundl. Gruß
Jutta Kodrzynski
Die etwas verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Da ich berufstätig bin, bleibt u.a. für das Beantworten von Fragen, meist nur das Wochenende.