
(...) Dann allerdings kann ich Ihnen sagen, dass bei uns in Deutschland auch für die Kirchen gilt: sie sind steuer- und abgabenpflichtig, immer dann wenn sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, ob es sich um Klöstern und Stiften angeschlossene handwerkliche Betrieben wie Bäckereien, Webereien oder Buchbindereinen oder um größere Unternehmen wie Wohnungsgesellschaften handelt. Sie sehen, auch Kirchen werden wie jeder andere Steuerpflichtige nach Recht und Gesetz zur Lösung finanzieller Aufgaben durch die öffentlichen Haushalte zur Kasse gebeten. (...)