Jutta Blatzheim-Roegler, Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz
Jutta Blatzheim-Roegler
Bündnis 90/Die Grünen
67 %
/ 3 Fragen beantwortet
Frage von Hartmut L. •

Frage an Jutta Blatzheim-Roegler von Hartmut L. bezüglich Wirtschaft

Warum unterstützen Sie diesen massiven Eingriff in die Natur durch die ganzen Windräder hier bei uns? Es schadet dem Tourismus und ist als Energieerzeuger ( ohne Subventionen ) viel zu teuer. Wie können wir uns das leisten. Die immer anführten Jobs, die geschaffen werden, könnten bei den Subventionen auch anders geschaffen werden.
Wie können Sie sicherstellen, dass die Windräder am Betriebsende wieder kostenneutral abgebaut werden, wenn die Aufstellfirmen pleite sind. Siehe Provento

Gruß
H.Lindemeier

Jutta Blatzheim-Roegler, Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Lindemeier,
gerne beantworte ich Ihre Fragen.
Grundsätzlich: Die Bundesländer und die Landkreise können in ihren Raumordnungsplänen festlegen, welche Gebiete für Windparks geeignet sind und welche nicht. In der Regional- und Flächennutzungsplanung sind ausreichend Instrumente vorhanden, um den Belangen von Natur- und Landschaftsschutz unter Beteiligung der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
So ist z.B. bei uns an der Mosel ausgeschlossen, dass auf den Moselhöhen Windräder aufgestellt werden (leider gilt dieser Schutz allerdings nicht, wenns um die Planung gigantischer Brücken, wie der Hochmoselbrücke, geht. Die würde, wenn Sie mich fragen, das Landschaftsbild erheblich nachteiliger beeinflussen als ein paar Windräder!).
Zum Tourismus: Verschiedene Studien haben ergeben, dass fast niemand auf einen bestimmten Urlaubsort verzichtet, nur weil dort Windräder stehen. Im Gegenteil: Eine Umfrage des SOKO-Institutes Bielefeld ergab, dass mehr als drei Viertel aller Befragten Atom- und Kohlekraftwerke als störend empfinden, bei Windanlagen waren es nur 27 Prozent. Meiner Meinung nach verschönern auch Hochspannungsleitungen nicht das Landschaftsbild, aber an die hat man sich halt gewöhnt.
Zu den angeblichen Subventionen: Eine einseitige Förderung der Windkraft gab es tatsächlich unter CDU/CSU/FDP und der damaligen Umweltministerin Merkel. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das die rot-grüne Koalition eingeführt hat, stellt keinen Subventionstatbestand dar. Es werden weder Haushaltsmittel aufgewendet noch Steuervorteile gewährt. Das EEG sieht eine Mengen- und Kostenumwälzung für Strom aus Erneuerbaren Energien vor, ist also ein Umlagemechanismus auf den Strompreis im Sinne der Klimaschutzbemühungen und des Verursacherprinzips. Dass Windkraftanlagen und andere erneuerbare Energieträger steuerliche Subventionen erhalten ist also nicht richtig. Richtig ist, dass die Produktion von Ökostrom über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert wird. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass sich die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auch finanziell lohnt. Die Produzenten des Ökostroms erhalten eine Einspeisegarantie und werden mit festgelegten Tarifen bezahlt. Die Stromversorger geben die entstandenen Mehrkosten an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter. Ein durchschnittlicher Haushalt bezahlt dafür monatlich ungefähr einen Euro. Durch die Degression im EEG nehmen die Kosten pro erzeugte Kilowattstunde Strom aus Erneuerbaren Energien jedoch ab, denn jedes Jahr wird die Vergütung für neu ans Netz gehende Anlagen verringert.
Übrigens: Ein Arbeitsplatz in der Kohleindustrie wird pro Jahr mit mehr als 50.000 Euro aus Steuergeldern subventioniert. Ein Arbeitsplatz im Bereich erneuerbare Energien erhält null Steuergelder.
Angesichts der Bedrohung unseres Weltklimas, vor allem durch die Industrieländer, die weiterhin ungeheure Mengen von Kohle, Erdöl und Erdgas verfeuern und damit Gase frei setzen, die das Klimagleichgewicht der Erde bedrohen, muss das Ziel sein, den Beitrag der sauberen, regenerativen Energien zu erhöhen. Windkraft ist dabei bisher eine der kostengüstigsten Methoden, Ökostrom herzustellen. Mittelfristig trägt aber nur ein Konzept des Energie-Mixes aus Windrädern, Wasserkraft, Solaranlagen, Biomasse-Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung und Erdwärme (Geothermie). Auch angesichts der Tatsache, dass die Vorräte an Uran, Kohle, Öl und Erdgas nach heutigen Schätzungen in etwa 40 bis 200 Jahren aufgebraucht sein werden.
Zu Ihrer letzten Frage: eine mögliche Insolvenz hat keinerlei Auswirkungen auf den Rückbau der Anlagen, dies ist Sache des Betreibers, der früher nach Baugesetzbuch und jetzt nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) verpflichtet ist, die Anlage sachgerecht abzubauen und eine entsprechende Rückbaubürgschaft hinterlegt. Dies ist in den Pachtverträgen geregelt. Musterpachtverträge gibt es übrigens bei den Landwirtschaftskammern. Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage soweit zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Falls nicht, kontaktieren Sie mich doch bitte nochmals.
Besten Gruß
Jutta Blatzheim-Roegler

Was möchten Sie wissen von:
Jutta Blatzheim-Roegler, Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz
Jutta Blatzheim-Roegler
Bündnis 90/Die Grünen