Antwort von Jürgen van Schwamen
PIRATEN
• 30.08.2013

(...) Zu Ihrer Frage allerdings gibt es keine direkte Position. Doch wird seit langem von namhaften Juristen in der öffentlichen Dikussion eine Verlängerung der Verjährungsfristen für den sexuellen Mißbrauch von Kindern erwogen. Dies geht bis zu 30 Jahren in der Länge und geht bis zur Stellung des Strafantrags als Verjährungsbeginn. (...)

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