Frage von Peter K. • 28.02.2016
Antwort ausstehend von Jürgen Schützinger NPD
Das Abkommen, da nicht durch Volksentscheid abgeschlossen, ist aufzukündigen und für null und nichtig zu erklären.
Sehr geehrter Herr Hahn,
Sehr geehrter Herr Hahn,
Werter Herr Schulze,
mit bestem Dank für Ihre Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, daß alles getan wird, um aus dem "kleinen"Licht" ein großes werden zu lassen.