Frage an Jürgen Heike von Siegrid O. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Heike,
Um die Mitglieder unseres Tier- und Naturschutzvereins entsprechend informieren zu können, bitte ich Sie um Stellungnahme zur Frage:
Wie ist Ihre Position bzgl. der geplanten Petition des Tierschutzbundes Bayern an den Landtag, einen sog. „Feuerwehrfonds“ zugunsten der Tierheime in Bayern einzurichten?
Sehr geehrte Frau Ott-Beterke,
Bis vor etwa zehn Jahren gab es im Haushalt des jeweils für den Tierschutz zuständigen Ministeriums jährliche Mittel von zuletzt 100.000 DM zur Förderung des Baus bzw. Umbaus von Tierheimen. Die Mittel wurden in Absprache mit dem bayerischen Tierschutzbund für ausgewählte Projekte im ländlichen Raum vergeben, wo es ein geringes Spendenaufkommen gab. Auf Vorschlag der Staatskanzlei hat der Landtag seinerzeit mehrere hundert sog. Bagatellförderungen gestrichen, darunter die Förderung des Tierheimbaus.
Die finanzielle Situation der Tierschutzvereine im ländlichen Raum wird zunehmend schwieriger. Das liegt daran, dass sie überwiegend auf Spenden angewiesen sind, die angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Lage immer spärlicher fließen. Die Spendenbereitschaft geht aber auch deshalb zurück, weil viele Tierschutzvereine in der Öffentlichkeit ein Bild der Zerrissenheit bieten. Aus ideologischen Gründen spalten sich immer wieder Fraktionen ab, gründen einen neuen Verein und meinen, ein - nicht leistungsfähiges - "Minitierheim" betreiben zu müssen.
Eine weitere Einnahmequelle der Tierschutzvereine sind die Gemeinden, die als Fundbehörden für die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren aufkommen müssen, wozu sie Verträge mit Tierschutzvereinen abgeschlossen haben. Während in den Städten weitgehend Pauschalvereinbarungen abgeschlossen worden sind - Richtwert sind etwa 25 Cent je Einwohner - gibt es immer wieder Beschwerden, dass sich Gemeinden im ländlichen Raum weigern, ihren Verpflichtungen aus dem Fundrecht nachzukommen. Nachdem diese Förderung einmal abgeschafft worden ist, erscheint es unrealistisch, dass sie wieder eingeführt werden kann. Interessanterweise hat nicht einmal die Opposition im Bayerischen Landtag diese Forderung erhoben.
Mit freundlichem Gruß
Jürgen W. Heike, Staatssekretär