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Frage von Frank F. •

Frage an Jürgen Heike von Frank F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Heike,

ich nehme Bezug auf Ihre Aussage bzgl. der Verteidigungsschrift Herr Gustl Mollaths aus dem Protokoll der Plenarsitzung im Bayerischen Landtag vom 14.11.2012 zum Dringlichkeitsantrag “Bericht über den Umgang mit Steuerhinterziehung, Geldwäsche und so genanntem Schwarzgeld”:
“…Frau Kollegin, ich habe es Ihnen zugerufen, Sie haben nicht darauf reagiert. Sie sprechen von 100 Seiten Anzeigeschrift. Die Anzeigeschrift hat Gott sei Dank nicht jeder hier lesen müssen.
...
Dann muss ich Ihnen sagen: In dieser hundertseitigen Anzeigeschrift ist zum Beispiel vom 19. März 2003 ein offener Brief an den Altbundespräsidenten Theodor Heuss.”

Sowohl Sie als auch weitere Mitglieder der CSU-Landtagsfraktion haben diesen erwähnten "Offenen Brief an PAPA Heuss" zum Anlass genommen, an der Zurechnungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit des Herrn Gustl Mollath zu zweifeln.

Aus oberflächlicher Sicht erscheint diese Annahme auch berechtigt, wenn man nur diese Information über den Brief hat und weiß, dass Theodor Heuss zum Zeitpunkt des Briefes bereits lange verstorben war.
Nun wurde der Brief von dem Unterstützerkreis des Herrn Mollath online gestellt:
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-03-19-Brief-Mollath-Heuss.pdf

Wenn man als durchschnittlich gebildeter Mensch diesen Brief liest, ist einem klar, dass der direkte, aber bewusst fiktive, Adressat Theodor Heuss ist und der eigentliche Adressat die in 2003 aktive FDP. Der Ausdruck "PAPA Heuss" ist zudem ein Zitat der im Brief erwähnten Zeitzeugen.
Unabhängig der "Anzeige-Qualität" (Das war keine Anzeigeschrift sondern eine Verteidigungsschrift) des Dokumentes ist klar, dass dieser Brief gegenüber der Öffentlichkeit als Anzeichen von Verwirrtheit des Herrn Mollath und nicht als rhetorisches Stilmittel gedeutet wurde.

Beabsichtigen Sie oder Ihre Fraktion, diese Fehlinterpretation aufzuklären und sich öffentlich sowohl bei Herrn Mollath als auch dem Landtag dafür zu entschuldigen?

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Antwort ausstehend von Jürgen Heike
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