Frage an Jürgen Büssow von Christiane S. bezüglich Umwelt
Hallo Herr Büssow,
als Regierungspräsident haben Sie ja großen Anteil an dem Bau der CO-Pipeline, die auch mir Sorgen macht. Ihre Antwort dazu hat mich bis jetzt nicht überzeugt, daher möchte ich etwas konkreter fragen, warum wir hier andere Maßstäbe an den Bau der Giftgasleitung stellen als die Behörden in Holland? Ist das Gas hier nicht gefährlich, oder hat man da dem Konzern etwas leichtfertig geglaubt?
Viele Grüße
Christiane Schmidt
Sehr geehrte Frau Schmidt,
auf die Frage der Vergleichbarkeit der Gesetze zu Rohrfernleitungen in Deutschland und in den Niederlanden geht die Bezirksregierung Düsseldorf auf ihrer Internetseite ein. Die dort stehenden Ausführungen lauten wie folgt:
„Rohrfernleitungen, wie die der Bayer CO-Pipeline, sind UVP-pflichtig. Der EU-einheitliche Standard der UVP-Pflicht gilt in den Niederlanden genauso wie in Deutschland. Also würde überall ein Verfahren mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Allerdings existieren in den Niederlanden bis jetzt keine detaillierten und über Rechtsverordnung verbindlich eingeführten technischen Vorgaben zur Bemessung und zum Betrieb von Pipelines.
Der deutsche Gesetzgeber hingegen hat die Anforderungen an den Bau und den Betrieb von Rohrfernleitungsanlagen bundeseinheitlich normiert. Rohrfernleitungsanlagen werden in Deutschland auf Basis des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Rohrfernleitungsverordnung sowie eines bundesweit festgelegten Standes der Technik - der Technische Regel für Rohrfernleitungen - zugelassen.
Auch gibt es in den Niederlanden keine Vorschrift zum Verlegen von Rohrfernleitungen in Tunneln oder Vorschriften mit festgelegten Mindestabständen von (Wohn-) bebauungen zu Rohrfernleitungen. Die Unterquerungen der Schelde und anderer Verkehrstrassen durch Tunnel statt durch Mantelrohrpressungen, bei der in den Niederlanden existierenden CO-Fernleitung, haben rein praktische Aspekte. In dem Bereich, in denen die niederländische CO Fernleitung, liegt wurden viele verschiedene Leitungen gebündelt. Mantelrohrpressungen unter der Schelde wären 80 bis 100 m lang und ließen sich in der benötigten Anzahl nur sehr breit gefächert und mit enormen Aufwand herstellen. Vergleichsweise einfach und preiswert war von daher der Bau eines einzelnen Betontunnels, in dem unzählige Rohrleitungen sehr eng neben- und übereinander liegen und zukünftig weitere Leitungen mit kleinem Aufwand verlegt werden können. Ein weiterer Vorteil des Tunnels besteht in der Begehbarkeit und Kontrollmöglichkeit. Zwischen den Querungstunneln sind die Rohrfernleitungen ähnlich wie in Deutschland im Boden verlegt.
In den Niederlanden wurde für die Bündelung möglichst vieler Fernleitungen in diesem Bereich ein Schutzstreifen zur Bebauung freigehalten. Dadurch wurden die oft in der Presse angesprochenen Sicherheitsabstände zur Wohnbebauung möglich, die sich aber nicht aus einem Gesetz ergeben. Sie sind bei der Genehmigung der Trasse für die Bündelung von Rohrfernleitungen (nicht allein der CO-Leitung) festgesetzt worden.
Fernleitungsbetreiber, die in den Niederlanden länderübergreifende Rohrleitungsanlagen (Niederlande - BRD) betreiben, haben in Eigenverantwortung die deutschen Anforderungen hinsichtlich technischer Ausrüstung und Leitungsbetrieb auf den niederländischen Anlagenteil übernommen. Mit dieser Regelung kann das in Deutschland geforderte hohe Sicherheitsniveau auch auf dem niederländischen Anlagenteil umgesetzt werden.“
Weitere wichtige Fragen und Antworten zum Thema der Bayer-CO-Pipeline finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf unter der folgenden Adresse:
http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/immissionsschutz/FAQ_CO-Pipeline.html
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Büssow