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Jürgen Büssow
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Frage von Peter S. •

Frage an Jürgen Büssow von Peter S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Büssow,
Sie sind mir durch die erste Internet-Sperrungsverfügung bekannt geworden, die neben rechtsradikalen Seiten auch andere Seite wie rotten.com, für die nachher die Sperrungsverfügung zurück genommen wurde. Weiterhin haben Sie, wie sich nachher herausstellte, illegalerweise eine Domain eines Sportwettenanbieters enteignet. Diese Vorgehensweise ist von vielen Organisationen und Bürgerrechtlern scharf kritisiert worden.
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Jürgen_Büssow vom 13.4.2010, 18:14)

In dieser Tradition hat die SPD ja auch versucht - gegen Empfehlung ihres eigenen Online-Beirats - daß sogenannte - in meinen Augen unwirksame und kontraproduktive - Zugangserschwerungsgesetz gegen Kinderpornographie durchzusetzen.
( http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz , http://www.netzpolitik.org/2009/online-beirat-der-spd-gegen-zensurgesetz/ ).
Der SPD-Online-Beirat hat ja aufgrund dieses Gesetzes seine Tätigkeit erst einmal ruhen lassen.

Mich würde interessieren, ob Sie als evt. gewählter Abgeordneter sich weiterhin im Parlament sich dafür einsetzen, bei in Ihren Augen zweifelhaften oder eindeutig gesetzeswidrigen Seiten für eine Sperrung durch die Provider einsetzen und auch die Provider ohne gesetzliche Grundlage durch pseudofreiwillige Verträge unter Druck setzen ( http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz ).

Vielleicht könnten Sie Ihre Pläne in diesem Themengebiet hier einmal ausführlich erläutern.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Schütt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schütt,

zunächst einmal möchte ich Sie in diesem Zusammenhang auf die Veranstaltung „Das Internet - eine unterschätzte Macht?” hinweisen. Sie findet am Samstag, dem 24. April 2010 um 18 Uhr in der Freizeitstätte Garath statt. Im Kern wird es bei dieser Diskussionsveranstaltung unter anderem, genau um die von Ihnen gestellte Frage gehen, nämlich der nach Urheberrecht, Jugendschutz, Sucht und den Umgang mit dem Internet: Sperren, löschen oder laufen lassen? So wird eine der zentralen Fragen dieses Abends lauten. Mit mir diskutieren werden unter der Moderation von Dr. Hajo Schumacher (TV-Nachrichtensender N24) u.a. Jakob Augstein (Verleger „Der Freitag”), Prof. Alexander Kluge (DCTP, München) und Matthias Matussek (Spiegel Online und freier Publizist).
Vielleicht ist diese Veranstaltung eine Gelegenheit für Sie, viele hintergründige Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten.
Das Thema der Sperrungsverfügungen ist auch für mich persönlich noch nicht abgeschlossen. Auch innerhalb der EU sind neue Diskussionen durch den Vorstoß von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt aufgekommen.

Ihre Anmerkung, ich hätte als Regierungspräsident „illegalerweise eine Domain eines Sportwettenanbieters enteignet” möchte ich richtig stellen. Zunächst weise ich darauf hin, dass die Entscheidung im einstweiligen Rechtschutz (Eilverfahren) ergangen sind. Entscheidungen in der Hauptsache zu Sperrungsverfügungen gegen Registrare gibt es in NRW noch nicht. Aber auch die verlorenen Eilentscheidungen lassen erkennen, dass es grundsätzlich rechtmäßig ist, wenn von einem Registrar das Unterlassen der Konnektierung einer Seite, auf der unerlaubtes Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt wird, gefordert wird. So ist die Bezirksregierung Düsseldorf in einem der o.a. Fälle nur deshalb unterlegen, weil der Registrar vor Erlass der Verfügung nicht bösgläubig gemacht werden konnte. Dies wird selbstverständlich nunmehr berücksichtigt.

Darüber hinaus trifft der Begriff Enteignung weder den hier in Rede stehenden Sachverhalt noch ist er in diesem Zusammenhang rechtlich korrekt.

Ich hoffe, Sie zu der Veranstaltung in Garath am 24.April begrüßen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Büssow