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Jürgen Büssow
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Frage von Wolfgang Z. •

Frage an Jürgen Büssow von Wolfgang Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Büssow,
bisher haben Sie sich bei der Bayer CO Pipeline immer darauf zurückgezogen, dass Sie als Regierungspräsident neutral sein müssen und darauf zu achten haben, dass die relevanten Vorschriften richtig angewandt werden. Wobei sich die Bürger in den betroffenen Gebieten schon sehr gewundert haben über Ihre lasche Bauaufsicht und darüber, dass Sie Bayer so viele Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss im Nachhinein haben durchgehen lassen.

Nun bemühen Sie sich um ein Abgeordnetenmandat. Falls Sie gewählt werden, müssen Sie sich im Landtag politisch mit der Bayer CO Pipeline auseinandersetzen. Werden Sie sich dann für oder gegen eine Betriebserlaubnis für die Pipeline einsetzen? Halten Sie die CO Pipeline für industriepolitisch so bedeutsam, dass die Gesundheit der Anwohner dahinter zurückzustehen hat? Halten Sie das vorgesehene und nie veröffentlichte Gefahrenabwehrkonzept für praktikabel und verantwortbar?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zöllner,

ich möchte mich zunächst bedanken, dass Sie mir die Gelegenheit geben, mich zum CO-Pipeline Projekt auch als Landtagskandidat zu äußern.

Ich halte eine Betriebserlaubnis der CO-Pipeline für richtig, wenn alle sicherheitsrelevanten Zweifel ausgeräumt sind. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat sich vorbehalten selbst über die Betriebserlaubnis zu entscheiden.

Ich halte das Projekt industriepolitisch für bedeutsam, allerdings hat die Sicherheit und die Gesundheit der Anwohner Vorrang. Das Gericht wird die Betriebserlaubnis auch nur dann erteilen, wenn alle relevanten Zweifelsfragen ausgeschlossen sind. Die CO-Pipeline ist ein wichtiges Projekt für die Stärkung des Chemiestandorts NRW und schafft durch neue Produktlinien zukunftssichere Arbeitsplätze.

Als Landtagskandidat kenne ich den Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) nicht. Es ist ein Gefahrensicherungskonzept der Firma Bayer. Die betroffenen Kommunen müssen ihrerseits lokale Gefahren- und Katastrophenabwehrpläne auf der Grundlage des AGAP entwickeln. Das Innenministerium hat sich in Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) die Genehmigung des AGAP mit den lokalen und kommunalen Abwehrplänen vorbehalten. Diese Genehmigung ist jedoch noch nicht erteilt.

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Büssow