Frage an Julika Sandt von Doris J. bezüglich Recht
Sehr geehrter Frau Sandt,
Sie und weitere Abgeordnete (Martin Hagen, Alexander Muthmann, Matthias Fischbach) haben in 2019 einen Gesetzentwurf zur „Änderung des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes - Einrichtung eines Richterwahlausschusses im Freistaat“ in den Landtag eingebracht.
Wurde das Gesetz verabschiedet?
Wenn nicht, aus welchem Grund?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
D. J.
Sehr geehrte Frau J.,
bitte entschuldigen Sie mein späte Antwort, ich habe meine Zugangsdaten zu Abgeordentenwatch dieser Tage erst erneuert.
Unser Gesetzentwurf hatte zum Inhalt, dass in Bayern künftig über die Ernennung und Beförderung von Richterinnen und Richtern unabhängig von der Exekutive durch einen Richterwahlausschuss entschieden werden soll, wie dies bereits in anderen Bundesländern geschieht. Dies wurde dem vom Europarat vorgeschlagenen rechtsstaatlichen Standard entsprechen. Der Europarat empfiehlt, die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Regierung und Verwaltung unabhängig sein. Das ist in Bayern nicht der Fall. Wenn Richter bei ihrer Karriere von der Gunst der Exekutive abhängig sind, kann das zu Interessenkonflikten führen, wenn etwa ein Richter über das Handeln der Exekutive zu entscheiden hat. Dies kann sich negativ auf das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit der Richter auswirken. Die FDP ist von der inneren Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter überzeugt. Diese Unabhängigkeit sollte aber auch strukturell verankert werden. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass künftig ein Richterwahlausschuss über die Ernennung und Beförderung von Richterinnen und Richtern entscheidet.
Unser Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, AfD und SPD abgelehnt, u.a. mit der Begründung, der Aufwand sei zu hoch und die Einstellung von Richtern würde nach Noten entscheiden. Ich halte diese Begründung für fragwürdig, denn bei der Frage der Unabhängigkeit von Richtern geht es ja weniger um deren Einstellung als um Beförderungen und den weiteren Karriereweg.
Den Gesetzentwurf und die dazu gehörenden Plenar-Protokolle finden Sie unter folgendem Link: https://www.bayern.landtag.de/webangebot3/views/vorgangsanzeige/vorgangsanzeige.xhtml?gegenstandid=134500
Wir verfolgen aber weiter die Einführung eines Richterwahlausschusses und positionieren uns dazu auch klar im Wahlprogramm der FDP Bayern. Das bedeutet: Sowohl im Falle von Koalitionsverhandlungen als auch in der Opposition wollen wir einen Richterwahlausschuss in der nächsten Legislaturperiode wieder auf die Agenda setzen.
Hier noch die entsprechende Passage aus unserem Wahlprogramm:
"Wir fordern die Einrichtung von jeweils einem Richterwahlausschuss in jedem Oberlandesgerichtsbezirk. Richterinnen und Richter sollen nicht mehr wie bisher durch das Justizministerium, sondern durch den Wahlausschuss benannt werden. Wir wollen die Richterwahl auf diese Weise von der politischen Ebene im Justizministerium – und damit von der Staatsregierung – unabhängiger machen. Die Richterwahlausschüsse sollen aus Vertretern der Richterschaft und den Fraktionen des Landtags gebildet werden. Durch die Beteiligung der Landtagsfraktionen wird die demokratische Legitimation der Richterinnen und Richter erhöht, die Ernennung erfolgt in einem für die Bürgerschaft transparenten Prozess. Anders als in vielen anderen Bundesländern werden Richterinnen und Richter in Bayern bisher (außer für den Verfassungsgerichtshof) nicht durch einen Richterwahlausschuss gewählt, sondern durch eine Kommission im Justizministerium bestimmt und dann durch den Justizminister ernannt."