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Julika Sandt
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Frage von Martin R. •

Frage an Julika Sandt von Martin R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Sandt,

In Bayern gibt es, anders als in anderen Bundesländern, bisher kein Informationsfreiheitsgesetz (kurz IFG).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch hier in Bayern solch ein Gesetz eingeführt wird?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Portraitfoto von Julika Sandt MdL
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr R.

entschuldigen Sie die späte Antwort. Es gab ein Problem mit meiner E-Mail-Verknüpfung mit Abgeordnetenwatch bzw. meinem Login. Ich setze mich sehr dafür ein, dass Bayern ein Informationsfreiheitsgesetz bekommt und hatte auch 2019 angestoßen, dass die FDP-Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bayerischen Landtag einbringt. Leider wurde unser Gesetzentwurf mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und AfD abgelehnt. Unseren Gesetzentwurf sowie die dazugehörenden Plenar- und Ausschussprotokolle finden Sie unter folgendem Link: https://www.bayern.landtag.de/webangebot3/views/vorgangsanzeige/vorgangsanzeige.xhtml?gegenstandid=134536

Wir verfolgen aber weiter die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes und positionieren uns dazu auch klar im Wahlprogramm der FDP Bayern. Das bedeutet: Sowohl im Falle von Koalitionsverhandlungen als auch in der Opposition wollen wir ein Informationsfreiheitsgesetz in der nächsten Legislaturperiode wieder auf die Agenda setzen. 

Hier noch die entsprechende Passage aus unserem Wahlprogramm: 

"Zur Stärkung der Bürgerrechte fordern wir ein Informationsfreiheitsgesetz, das allen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber den Behörden des Freistaats einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen ermöglicht. Zudem soll die Kennzeichnung amtlicher Informationen als Verschlusssache regelmäßig von einer unabhängigen Instanz kontrolliert und bestätigt werden. Diese Kennzeichnung muss generell – nicht nur in der Stufe „Nur für den Dienstgebrauch“ (NfD) – spätestens nach 30 Jahren entfallen. Transparenz ist in Zeiten „alternativer Fakten“ wichtiger denn je. Landtagsabgeordnete sollen im Sinne der parlamentarischen Regierungskontrolle grundsätzlich alle, auch geheime Dokumente der Exekutive einsehen dürfen. In besonders sicherheitsrelevanten Fällen kann dies auf die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums beschränkt werden.

Unklarheit über die Arbeitsweise und die Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung schafft Misstrauen und beschädigt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Ein moderner Staat, der die Freiheitsrechte aller Menschen achtet, muss daher vom Prinzip der Geheimhaltung zum Prinzip der Öffentlichkeit übergehen. Die Daten der Verwaltung sind Allgemeingut, deren Offenlegung eine Diskussion zwischen Bürgerschaft und Verwaltung auf Augenhöhe vorantreibt..."

Beste Grüße
Julika Sandt